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Meldung von Bürgeranliegen - treten Sie in direkten Kontakt mit der Verwaltung

Meldung von Bürgeranliegen - treten Sie in direkten Kontakt mit der Verwaltung

Sie wollen sich in Frankfurt (Oder) engagieren, ohne sich gleich in die Stadtverordnetenversammlung wählen zu lassen? Sie haben tolle Ideen, wie Sie unsere Stadt vorantreiben können? Sie haben Tipps, wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung aktiv werden sollten? Im Bereich Bürgeranliegen können Sie Hinweise und Missstände melden. Mit dem Bereich Bürgerbeteiligungen haben Sie die Möglichkeit, mit anderen Bürgern und mit Fachleuten der Stadt in einen Dialog- Prozess zu treten und sich für Ihre Stadt zu engagieren.


Mit der Meldung von Hinweisen/Anliegen und Beiträgen akzeptieren Sie die folgenden

Nutzungsbedingungen der Bürgerplattform

§ 1 Geltungsbereich

Für die Nutzung der Bürgerplattform (nachfolgend "Dienst" genannt) der Stadt Frankfurt (Oder) (nachfolgend "Anbieter" genannt) gelten nachfolgende Bedingungen. Die Nutzung der Bürgerplattform ist nur zulässig, wenn Sie als Nutzer diese Nutzungsbedingungen akzeptieren.

§ 2 Registrierung, Vertragsschluss und -gegenstand

(1) Voraussetzung für die Nutzung ist die Registrierung über das entsprechende Online-Formular. Nach der Registrierung über das Online-Formular auf der Website, die zusammen mit der Übermittlung des jeweiligen Anliegens / Hinweises erfolgt, bekommen Sie eine Bestätigungs-E-Mail zur Verifizierung Ihrer Daten zugeschickt, mit der Sie Ihre Registrierung per Mouseclick bestätigen können. Für jedes Anliegen / jeden Hinweis wird ein neuer Link an die angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers übersendet. Die Registratur erfolgt jeweils nur für ein Anliegen / Hinweis.

(2) Mit der Einstellung Ihres Beitrages durch den Anbieter, kommt der unentgeltliche Nutzungsvertrag zustande (Vertragsschluss).

(3) Vertragsgegenstand ist die kostenlose Nutzung der Funktionen des Dienstes als Online-Kommunikationsplattform. Hierzu wird Ihnen als Nutzer für jedes Anliegen / jeden Hinweis jeweils ein „Account“ bereitgestellt, mit dem Sie Beiträge und Themen auf dem Dienst einstellen können.

(4) Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Freischaltung oder Teilnahme am Dienst. Es gilt das uneingeschränkte Hausrecht des Anbieters.

(5) Ihr Account darf nur von Ihnen selbst genutzt werden. Ebenso sind Sie als Inhaber des Accounts für den Schutz vor dessen Missbrauch verantwortlich. Ihre Zugangsdaten sind daher vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

§ 3 Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter gestattet dem Nutzer, im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen auf dem Dienst Beiträge zu veröffentlichen. Der Anbieter ist bemüht, den Dienst verfügbar zu halten. Der Anbieter übernimmt keine darüber

hinausgehenden Leistungspflichten. Insbesondere besteht kein Anspruch des Nutzers auf eine ständige Verfügbarkeit des Dienstes. Der Nutzer erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Website technisch nicht zu realisieren ist.

(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit,

Verlässlichkeit, Aktualität und Brauchbarkeit der bereit gestellten Inhalte.

(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur des Dienstes sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern und zu erweitern.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, seinen Dienst jederzeit zu beenden. Der Anbieter ist dann verpflichtet, die von den Nutzern erstellten Beiträge zu löschen.

§ 4 Pflichten als Foren-Nutzer

(1) Als Nutzer verpflichten Sie sich, dass Sie keine Beiträge veröffentlichen werden, die gegen diese Regeln, die guten Sitten oder sonst gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. Es ist Ihnen insbesondere untersagt,

  • Beiträge zu veröffentlichen, deren Veröffentlichung einen Straftatbestand erfüllen oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen;
  • beleidigende, rassistische, diskriminierende, pornographische oder unwahre Inhalte zu veröffentlichen;
  • gesetzlich, insbesondere durch das Urheber- und Markenrecht, geschützte Inhalte ohne Berechtigung zu verwenden;
  • wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen;
  • Ihr Thema mehrfach im Dienst einzustellen (Verbot von Doppelpostings);
  • Presseartikel Dritter ohne Zustimmung des Urhebers im Dienst zu veröffentlichen;
  • Werbung ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch den Anbieter zu betreiben. Dies gilt auch für sog. Schleichwerbung wie insbesondere das Verlinken der eigenen Homepage mit oder ohne Beitext.

(2) Als Nutzer verpflichten Sie sich, vor der Veröffentlichung Ihrer Beiträge und Themen diese daraufhin zu überprüfen, ob diese Angaben enthalten, die Sie nicht veröffentlichen möchten. Ihre Beiträge und Themen können in Suchmaschinen erfasst und damit weltweit zugreifbar werden. Ein Anspruch auf Löschung oder Korrektur solcher Suchmaschineneinträge gegenüber dem Anbieter ist ausgeschlossen.

(3) Beim Verstoß, insbesondere gegen die zuvor genannten Regeln der Abs. 1 und 2, kann der Anbieter unabhängig von einer Kündigung, auch die folgenden Sanktionen gegen den Nutzer verhängen:

  • Löschung oder Abänderung von Inhalten, die der Nutzer eingestellt hat,
  • Ausspruch einer Abmahnung oder
  • Sperrung des Zugangs zum Dienst.

Der Nutzer ist verpflichtet, dem Anbieter den durch die Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen.

(4) Der Anbieter ist auch berechtigt, Ihnen als Nutzer den Zugang zur Online-Plattform zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass Sie gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen haben. Sie können diese Maßnahmen abwenden, wenn Sie den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

(5) Sollten Dritte oder andere Nutzer den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die a) aus den von Ihnen als Nutzer eingestellten Inhalten resultieren und/oder b) aus der Nutzung der Dienste des Anbieters durch Sie als Nutzer entstehen, verpflichten Sie sich als Nutzer, den Anbieter von jeglichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Der Anbieter wird insbesondere von den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Anbieter ist berechtigt, hierfür von Ihnen als Nutzer einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Als Nutzer sind Sie verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt. Wenn Sie als Nutzer die mögliche Rechtsverletzung nicht zu vertreten haben, bestehen die zuvor genannten Pflichten nicht.

§ 5 Übertragung von Nutzungsrechten

(1) Das Urheberrecht für Ihre Themen und Beiträge, soweit diese urheberrechtsschutzfähig sind, verbleibt grundsätzlich bei Ihnen als Nutzer. Sie räumen dem Anbieter jedoch mit Einstellung eines Themas oder Beitrags das Recht ein, das Thema oder den Beitrag dauerhaft auf seinen Webseiten vorzuhalten und öffentlich zugänglich zu machen. Zudem hat der Anbieter das Recht, Ihre Themen und Beiträge zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben, mit anderen Inhalten zu verbinden oder zu schließen. Die zuvor genannten Nutzungsrechte bleiben auch im Falle einer Kündigung des Accounts bestehen.

(2) Das Nutzungsrecht beinhaltet nicht das Recht zur kommerziellen Nutzung fremder Inhalte. Ebenso ist eine Vervielfältigung und Weitergabe der Webseite an Dritte unzulässig.

(3) Der Nutzer hat gegen den Anbieter keinen Anspruch auf Löschung oder Berichtigung von ihm erstellter Beiträge.

§ 6 Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter des Dienstes übernimmt keinerlei Gewähr für die eingestellten Inhalte, insbesondere nicht für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

(2) Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch ihn oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine wesentlichen Vertragspflichten sind, haftet der Anbieter nicht. Die Haftung für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Anbieter gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen sowie die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

§ 7 Laufzeit / Beendigung des Vertrags

(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Beide Parteien können diese Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt aber nicht verpflichtet, im Falle der Beendigung die von Ihnen als Nutzer erstellten Inhalte zu löschen. Ein Anspruch von Ihnen als Nutzer auf Überlassung der erstellten Inhalte wird ausgeschlossen.

§ 8 Sonstige Bestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Frankfurt (Oder).

(2) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Sofern einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder werden so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Quelle: Forenregeln Muster von Juraforum.de

Gesperrte baufällige Brücke/Durchgang-/Durchfahrt Buschmühlenweg/Wintergarten

Eintrag vom 13.05.2020
Betrifft: Lärmbelästigung
Gelöst / Erledigt

Güldendorfer Str. 37A, 15232 Frankfurt (Oder), Deutschland
Dringlicher und nachdrücklicher Antrag auf Sperrung/Schließung direkt an der Schallschutzwand am Wintergarten im zielgerechten Einvernehmen mit der DB/NEB/ODEG (RB36) und damit Entfall der "Annäherungs-Zugsirene" vor dem Passieren des Zuges RB36 des jetzigen, unbefriediegenden und noch immer offenen Durchlasses. Daher absolut "vollständige" Schließung direkt im Verbundeinschluss in der Schallschutzwand mit artgleichen Schallschutzelementen, da die Absehbarkeit der unabsehbaren zukünftigen Maßnahmen an der bestehenden baulich maroden Brücke langzeitlich vollkommen unbestimmt und offen ist. Lärmschutz ist Lebensqualität und Gesundheitsschutz im Sinne des Bürgerwohls und der Einwohnergesundheit..!!..ich verweise hierzu eindrücklich auch auf die jüngst in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt (Oder) beschlossene und fürsorgliche "Kindercharta" zum Schutze und Wohle der Kinder in unserer Stadt.!! Bundesimmissionschutzgesetz/Landesimmissionsschutzgesetz und deren Rechtsverordnungen sind verbindlich anzuwenden!! MfG

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Aktuellste Kommentare:

VerfasserFriedrich Ebert Datum der Erstellung19.10.2020, 12:06 Uhr
Bitte die Brücke erhalten oder neu bauen!
VerfasserStadt Frankfurt (Oder) Datum der Erstellung19.05.2020, 12:46 Uhr
Mit Dank für die Zuschrift beantworten wir diese wie folgt: Das Problem ist im Amt für Tief-, Straßenbau und Grünflächen hinlänglich bekannt und war bereits Gegenstand vieler Bemühungen, auf der Seite der Deutschen Bahn AG eine Lösung zu finden. Leider stehen die Vorschriften der DB AG dem Interesse der Stadt, den Pfeifton zu unterbinden, im Wege. 1. Ansprechpartner ist in dieser Angelegenheit das Eisenbahnbundesamt, wenn es um den Pfeifton geht. Die Stadt ist nämlich nicht der Verursacher. 2. Baulastträger der Schallschutzwand ist die Deutsche Bahn AG und nicht die Stadt Frankfurt(Oder). Auch hier ist die DB AG Ansprechpartner. Die Stadtverwaltung hat auch diesen Aspekt mit der DBAG bereits diskutiert. Auch die durchgängige Bauweise erfordert an dieser Stelle einen Revisionszugang der DBAG zu ihren Anlagen und verhindert den Pfeifton zunächst nicht. 3. Die Stadtverwaltung hat die Sperrung an der Zuwegung zur Schallschutzwand in der Vergangenheit mehrfach baulich erneuert. Hierzu bedarf es keines Einvernehmens mit der Deutsche Bahn AG. Es gibt allerdings Mitbürgerinnen und Mitbürger, die die Absperrungen regelmäßig wieder zerstören, was übrigens jeweils beachtlichen Aufwand an Kraft und Werkzeug erforderte. 4. Die alte Brücke wird im Rahmen der uns seitens der Deutschen Bahn AG zur Verfügung gestellten Sperrzeiten 2021 und 2022 zurückgebaut. Es stimmt folglich nicht, dass langfristig nichts erfolgen wird. Auch wenn die Brücke abgerissen ist, der Übergang physisch also nicht mehr vorhanden wäre, würden gemäß Aussage der DB AG dennoch die Pfeifanlagen in Betrieb bleiben. 5. Der Einfluss der Stadtverwaltung zum Abbau der Pfeiftafeln ist eher als gering einzuschätzen. Ausschließlich die Entwidmung der Wegeverbindung kann dazu führen, dass das Eisenbahnbundesamt das Verfahren zum Abbau der Pfeifsignale einleitet. Hierzu bedarf es eines Entwidmungsverfahrens der Stadt Frankfurt(Oder). Wir wagen keine Prognose, ob es in der Stadtverordnetenversammlung eine Mehrheit für die Entwidmung der Verbindung zwischen Neuberesinchen und dem Buschmühlenweg geben würde. Es gilt bis heute ein klares politisches Bekenntnis, dass man an dieser Verbindung festhalten will. Es steht Ihnen natürlich frei, ein Entwidmungsverfahren in den Ausschüssen anregen. Die Angelegenheit scheint der Stadtverwaltung insgesamt nicht sehr aussichtsreich. Dennoch hat das Amt für Tief-, Straßenbau und Grünflächen mehrfach versucht herauszufinden, ob es nicht doch noch einen anderen Weg geben kann. Dies leider immer ohne Erfolg. Zumindest wurde erreicht, dass sich die DB AG gegenüber der Stadt Frankfurt (Oder) endlich schriftlich dazu äußern wird, welche bauliche Sperren der Zuwegung erforderlich sind, um das Pfeifen ohne ein kompliziertes und langwieriges Planverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes aussetzen zu können. Die Antwort, die wir hier erwarten, wird die Situation allerdings eher nicht entspannen, da die DB AG die Lösung ausschließlich in einer Entwidmung der Wegeverbindung sieht und erst dann das Verfahren zur Beseitigung der Pfeiftafeln eröffnen würde.