Hilfsnavigation
Bürgeranliegen Diagonale
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt

Meldung von Bürgeranliegen - treten Sie in direkten Kontakt mit der Verwaltung

Meldung von Bürgeranliegen - treten Sie in direkten Kontakt mit der Verwaltung

Sie wollen sich in Frankfurt (Oder) engagieren, ohne sich gleich in die Stadtverordnetenversammlung wählen zu lassen? Sie haben tolle Ideen, wie Sie unsere Stadt vorantreiben können? Sie haben Tipps, wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung aktiv werden sollten? Im Bereich Bürgeranliegen können Sie Hinweise und Missstände melden. Mit dem Bereich Bürgerbeteiligungen haben Sie die Möglichkeit, mit anderen Bürgern und mit Fachleuten der Stadt in einen Dialog- Prozess zu treten und sich für Ihre Stadt zu engagieren.


Mit der Meldung von Hinweisen/Anliegen und Beiträgen akzeptieren Sie die folgenden

Nutzungsbedingungen der Bürgerplattform

§ 1 Geltungsbereich

Für die Nutzung der Bürgerplattform (nachfolgend "Dienst" genannt) der Stadt Frankfurt (Oder) (nachfolgend "Anbieter" genannt) gelten nachfolgende Bedingungen. Die Nutzung der Bürgerplattform ist nur zulässig, wenn Sie als Nutzer diese Nutzungsbedingungen akzeptieren.

§ 2 Registrierung, Vertragsschluss und -gegenstand

(1) Voraussetzung für die Nutzung ist die Registrierung über das entsprechende Online-Formular. Nach der Registrierung über das Online-Formular auf der Website, die zusammen mit der Übermittlung des jeweiligen Anliegens / Hinweises erfolgt, bekommen Sie eine Bestätigungs-E-Mail zur Verifizierung Ihrer Daten zugeschickt, mit der Sie Ihre Registrierung per Mouseclick bestätigen können. Für jedes Anliegen / jeden Hinweis wird ein neuer Link an die angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers übersendet. Die Registratur erfolgt jeweils nur für ein Anliegen / Hinweis.

(2) Mit der Einstellung Ihres Beitrages durch den Anbieter, kommt der unentgeltliche Nutzungsvertrag zustande (Vertragsschluss).

(3) Vertragsgegenstand ist die kostenlose Nutzung der Funktionen des Dienstes als Online-Kommunikationsplattform. Hierzu wird Ihnen als Nutzer für jedes Anliegen / jeden Hinweis jeweils ein „Account“ bereitgestellt, mit dem Sie Beiträge und Themen auf dem Dienst einstellen können.

(4) Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Freischaltung oder Teilnahme am Dienst. Es gilt das uneingeschränkte Hausrecht des Anbieters.

(5) Ihr Account darf nur von Ihnen selbst genutzt werden. Ebenso sind Sie als Inhaber des Accounts für den Schutz vor dessen Missbrauch verantwortlich. Ihre Zugangsdaten sind daher vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

§ 3 Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter gestattet dem Nutzer, im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen auf dem Dienst Beiträge zu veröffentlichen. Der Anbieter ist bemüht, den Dienst verfügbar zu halten. Der Anbieter übernimmt keine darüber

hinausgehenden Leistungspflichten. Insbesondere besteht kein Anspruch des Nutzers auf eine ständige Verfügbarkeit des Dienstes. Der Nutzer erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Website technisch nicht zu realisieren ist.

(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit,

Verlässlichkeit, Aktualität und Brauchbarkeit der bereit gestellten Inhalte.

(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur des Dienstes sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern und zu erweitern.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, seinen Dienst jederzeit zu beenden. Der Anbieter ist dann verpflichtet, die von den Nutzern erstellten Beiträge zu löschen.

§ 4 Pflichten als Foren-Nutzer

(1) Als Nutzer verpflichten Sie sich, dass Sie keine Beiträge veröffentlichen werden, die gegen diese Regeln, die guten Sitten oder sonst gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. Es ist Ihnen insbesondere untersagt,

  • Beiträge zu veröffentlichen, deren Veröffentlichung einen Straftatbestand erfüllen oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen;
  • beleidigende, rassistische, diskriminierende, pornographische oder unwahre Inhalte zu veröffentlichen;
  • gesetzlich, insbesondere durch das Urheber- und Markenrecht, geschützte Inhalte ohne Berechtigung zu verwenden;
  • wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen;
  • Ihr Thema mehrfach im Dienst einzustellen (Verbot von Doppelpostings);
  • Presseartikel Dritter ohne Zustimmung des Urhebers im Dienst zu veröffentlichen;
  • Werbung ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch den Anbieter zu betreiben. Dies gilt auch für sog. Schleichwerbung wie insbesondere das Verlinken der eigenen Homepage mit oder ohne Beitext.

(2) Als Nutzer verpflichten Sie sich, vor der Veröffentlichung Ihrer Beiträge und Themen diese daraufhin zu überprüfen, ob diese Angaben enthalten, die Sie nicht veröffentlichen möchten. Ihre Beiträge und Themen können in Suchmaschinen erfasst und damit weltweit zugreifbar werden. Ein Anspruch auf Löschung oder Korrektur solcher Suchmaschineneinträge gegenüber dem Anbieter ist ausgeschlossen.

(3) Beim Verstoß, insbesondere gegen die zuvor genannten Regeln der Abs. 1 und 2, kann der Anbieter unabhängig von einer Kündigung, auch die folgenden Sanktionen gegen den Nutzer verhängen:

  • Löschung oder Abänderung von Inhalten, die der Nutzer eingestellt hat,
  • Ausspruch einer Abmahnung oder
  • Sperrung des Zugangs zum Dienst.

Der Nutzer ist verpflichtet, dem Anbieter den durch die Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen.

(4) Der Anbieter ist auch berechtigt, Ihnen als Nutzer den Zugang zur Online-Plattform zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass Sie gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen haben. Sie können diese Maßnahmen abwenden, wenn Sie den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

(5) Sollten Dritte oder andere Nutzer den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die a) aus den von Ihnen als Nutzer eingestellten Inhalten resultieren und/oder b) aus der Nutzung der Dienste des Anbieters durch Sie als Nutzer entstehen, verpflichten Sie sich als Nutzer, den Anbieter von jeglichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Der Anbieter wird insbesondere von den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Anbieter ist berechtigt, hierfür von Ihnen als Nutzer einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Als Nutzer sind Sie verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt. Wenn Sie als Nutzer die mögliche Rechtsverletzung nicht zu vertreten haben, bestehen die zuvor genannten Pflichten nicht.

§ 5 Übertragung von Nutzungsrechten

(1) Das Urheberrecht für Ihre Themen und Beiträge, soweit diese urheberrechtsschutzfähig sind, verbleibt grundsätzlich bei Ihnen als Nutzer. Sie räumen dem Anbieter jedoch mit Einstellung eines Themas oder Beitrags das Recht ein, das Thema oder den Beitrag dauerhaft auf seinen Webseiten vorzuhalten und öffentlich zugänglich zu machen. Zudem hat der Anbieter das Recht, Ihre Themen und Beiträge zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben, mit anderen Inhalten zu verbinden oder zu schließen. Die zuvor genannten Nutzungsrechte bleiben auch im Falle einer Kündigung des Accounts bestehen.

(2) Das Nutzungsrecht beinhaltet nicht das Recht zur kommerziellen Nutzung fremder Inhalte. Ebenso ist eine Vervielfältigung und Weitergabe der Webseite an Dritte unzulässig.

(3) Der Nutzer hat gegen den Anbieter keinen Anspruch auf Löschung oder Berichtigung von ihm erstellter Beiträge.

§ 6 Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter des Dienstes übernimmt keinerlei Gewähr für die eingestellten Inhalte, insbesondere nicht für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

(2) Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch ihn oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine wesentlichen Vertragspflichten sind, haftet der Anbieter nicht. Die Haftung für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Anbieter gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen sowie die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

§ 7 Laufzeit / Beendigung des Vertrags

(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Beide Parteien können diese Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt aber nicht verpflichtet, im Falle der Beendigung die von Ihnen als Nutzer erstellten Inhalte zu löschen. Ein Anspruch von Ihnen als Nutzer auf Überlassung der erstellten Inhalte wird ausgeschlossen.

§ 8 Sonstige Bestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Frankfurt (Oder).

(2) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Sofern einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder werden so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Quelle: Forenregeln Muster von Juraforum.de

Unsichere Verkehrslage für Füßgänger*innen

Eintrag vom 22.11.2019
Betrifft: Straße
Gelöst / Erledigt

Logenstraße 13A, 15230 Frankfurt (Oder), Deutschland
Die Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende ist an der Kreuzung Logenstraße Priestergasse beim Überqueren der Priestergasse nicht gegeben. Die Autos biegen viel zu schnell in die Priestergasse ab und gefährden die Fußgängerinnen und Fußgänger. In der Straßenverkehrsordnung ist der Vorrang des Fußverkehrs unmissverständlich dargestellt: Zitat: Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten. StVO §9 Abs.3 Als Vorsitzende des Allgemeinen Studentischen Ausschusses der Europa-Universität Viadrina bittet daher die Stadtverwaltung, eine entsprechende Neugestaltung an dieser Kreuzung vorzunehmen, so dass einerseits die Abbiegegeschwindigkeit der Autos drastisch vermindert wird und andererseits der Vorrang der Fußgängerinnen und Fußgänger im Straßenbild dargestellt wird.

Einträge in der näheren Umgebung (0.5 km)

Karte wird geladen...
Kommentar hinzufügen

Aktuellste Kommentare:

VerfasserStadt Datum der Erstellung06.05.2020, 07:37 Uhr
Die Priestergasse ist eine Einbahnstraße. So kommt der Fahrzeugverkehr hier nur aus einer Fahrtrichtung. Die Sichtverhältnisse in diesem Kreuzungsbereich sind für den Fußgängerverkehr sowie für den Fahrzeugverkehr aus allen Fahrtrichtungen sehr gut und es gibt durch nichts Sichtbehinderungen. Des Weiteren ist die Priestergasse als eine Tempo-30-Zone ausgewiesen und dient damit bereits zur Verkehrsberuhigung. Ferner hat der Fußgängerverkehr hier lediglich eine Fahrbahn statt mehrere Fahrbahnen zu überqueren. Es gibt ausreichend Zeitlücken zum Überqueren der Fahrbahn. Die Fußgänger überqueren die Priestergasse hauptsächlich im Kreuzungsbereich Logenstraße/Priestergasse. In diesem Bereich ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nicht zulässig. Das Vorliegen einer Notwendigkeit für einen Fußgängerüberweg ist abhängig von der Menge des Kraftfahrzeugverkehrs beider Fahrtrichtungen, der Stärke des Fußgängerverkehrs beider Gehwegrichtungen, der Art und Breite der zu überquerenden Straßen und der Fahrgeschwindigkeit auf den betreffenden Straßen. Gemäß der Richtlinie für Fußgängerüberwege heißt es zudem: »Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen sind in der Regel entbehrlich.«, 2.1 (3)) Die Anordnung eines Fußgängerüberweges muss nur in Betracht gezogen werden, wenn im Bereich der vorgesehenen Querungsstelle der Fußgängerverkehr, die in der R-FGÜ-2001 festgelegten Verkehrsstärken erreicht. Empfohlen wird der Fußgängerüberweg erst ab einer Stärke von 50-100 Fußgängern bei gleichzeitig 450Fahrzeugen in einer Stunde. In der Priestergasse werden nach Auswertung der Verkehrsdaten 100 Fahrzeuge pro Stunde nachgewiesen. Diese Verkehrsbelegung basiert auf der Annahme einer zulässigen Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h. Wir verweisen hier auch auf die allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für Fußgänger. § 25 StVO Wer zu Fuß geht, hat die Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrbahn zu überschreiten und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert, nur an Kreuzungen und Einmündungen, Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen. Aus dem Gehwegbenutzungsgebot folgt, dass Fußgänger die Fahrbahn nur zum Überqueren benutzen dürfen. Außerhalb geschützter Querungsstellen dürfen sie die Fahrbahn an beliebiger Stelle überqueren, wobei das nur an Stellen erfolgen sollte, wo sie den Fahrzeugverkehr beobachten können und dieser sie auch als Fußgänger wahrnehmen kann. Dabei hat der Fußgängerverkehr den Vorrang des Fahrzeugverkehrs zu beachten. Durch sorgfältige Beobachtung der Verkehrslage müssen sie vor dem Betreten und beim Überqueren der Fahrbahn auf herannahende Fahrzeuge achten, sie vorbeifahren lassen und dürfen sie nicht behindern. Dies gilt auch gegenüber dem Radverkehr auf Radwegen und fahrenden Straßenbahnen. Im sogenannten Kreuzungsbereich hat der Fußgängerverkehr Vorrang vor dem abbiegenden Verkehr aus der Logenstraße. Nur zum geradesaus fahrenden Fahrzeugverkehr aus Fahrtrichtung Gartenstraße hat der Fußgängerverkehr keinen Vorrang. Aufgrund der bisherigen Prüfungsergebnisse ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Priestergasse zum jetzigen Zeitpunkt vorbehaltlich der Änderung von Vorschriften und Gegebenheiten nicht zulässig. Bei allem Verständnis für Ihr Anliegen ist eine andere Entscheidung nicht möglich. Es sei noch angemerkt, dass der kürzeste Weg nicht immer der sicherste ist. Daher ist es manchmal nötig weitere Wege zu nehmen, um eine Straße sicherer zu überqueren.