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Meldung von Bürgeranliegen - treten Sie in direkten Kontakt mit der Verwaltung

Meldung von Bürgeranliegen - treten Sie in direkten Kontakt mit der Verwaltung

Sie wollen sich in Frankfurt (Oder) engagieren, ohne sich gleich in die Stadtverordnetenversammlung wählen zu lassen? Sie haben tolle Ideen, wie Sie unsere Stadt vorantreiben können? Sie haben Tipps, wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung aktiv werden sollten? Im Bereich Bürgeranliegen können Sie Hinweise und Missstände melden. Mit dem Bereich Bürgerbeteiligungen haben Sie die Möglichkeit, mit anderen Bürgern und mit Fachleuten der Stadt in einen Dialog- Prozess zu treten und sich für Ihre Stadt zu engagieren.


Mit der Meldung von Hinweisen/Anliegen und Beiträgen akzeptieren Sie die folgenden

Nutzungsbedingungen der Bürgerplattform

§ 1 Geltungsbereich

Für die Nutzung der Bürgerplattform (nachfolgend "Dienst" genannt) der Stadt Frankfurt (Oder) (nachfolgend "Anbieter" genannt) gelten nachfolgende Bedingungen. Die Nutzung der Bürgerplattform ist nur zulässig, wenn Sie als Nutzer diese Nutzungsbedingungen akzeptieren.

§ 2 Registrierung, Vertragsschluss und -gegenstand

(1) Voraussetzung für die Nutzung ist die Registrierung über das entsprechende Online-Formular. Nach der Registrierung über das Online-Formular auf der Website, die zusammen mit der Übermittlung des jeweiligen Anliegens / Hinweises erfolgt, bekommen Sie eine Bestätigungs-E-Mail zur Verifizierung Ihrer Daten zugeschickt, mit der Sie Ihre Registrierung per Mouseclick bestätigen können. Für jedes Anliegen / jeden Hinweis wird ein neuer Link an die angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers übersendet. Die Registratur erfolgt jeweils nur für ein Anliegen / Hinweis.

(2) Mit der Einstellung Ihres Beitrages durch den Anbieter, kommt der unentgeltliche Nutzungsvertrag zustande (Vertragsschluss).

(3) Vertragsgegenstand ist die kostenlose Nutzung der Funktionen des Dienstes als Online-Kommunikationsplattform. Hierzu wird Ihnen als Nutzer für jedes Anliegen / jeden Hinweis jeweils ein „Account“ bereitgestellt, mit dem Sie Beiträge und Themen auf dem Dienst einstellen können.

(4) Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Freischaltung oder Teilnahme am Dienst. Es gilt das uneingeschränkte Hausrecht des Anbieters.

(5) Ihr Account darf nur von Ihnen selbst genutzt werden. Ebenso sind Sie als Inhaber des Accounts für den Schutz vor dessen Missbrauch verantwortlich. Ihre Zugangsdaten sind daher vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

§ 3 Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter gestattet dem Nutzer, im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen auf dem Dienst Beiträge zu veröffentlichen. Der Anbieter ist bemüht, den Dienst verfügbar zu halten. Der Anbieter übernimmt keine darüber

hinausgehenden Leistungspflichten. Insbesondere besteht kein Anspruch des Nutzers auf eine ständige Verfügbarkeit des Dienstes. Der Nutzer erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Website technisch nicht zu realisieren ist.

(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit,

Verlässlichkeit, Aktualität und Brauchbarkeit der bereit gestellten Inhalte.

(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur des Dienstes sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern und zu erweitern.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, seinen Dienst jederzeit zu beenden. Der Anbieter ist dann verpflichtet, die von den Nutzern erstellten Beiträge zu löschen.

§ 4 Pflichten als Foren-Nutzer

(1) Als Nutzer verpflichten Sie sich, dass Sie keine Beiträge veröffentlichen werden, die gegen diese Regeln, die guten Sitten oder sonst gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. Es ist Ihnen insbesondere untersagt,

  • Beiträge zu veröffentlichen, deren Veröffentlichung einen Straftatbestand erfüllen oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen;
  • beleidigende, rassistische, diskriminierende, pornographische oder unwahre Inhalte zu veröffentlichen;
  • gesetzlich, insbesondere durch das Urheber- und Markenrecht, geschützte Inhalte ohne Berechtigung zu verwenden;
  • wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen;
  • Ihr Thema mehrfach im Dienst einzustellen (Verbot von Doppelpostings);
  • Presseartikel Dritter ohne Zustimmung des Urhebers im Dienst zu veröffentlichen;
  • Werbung ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch den Anbieter zu betreiben. Dies gilt auch für sog. Schleichwerbung wie insbesondere das Verlinken der eigenen Homepage mit oder ohne Beitext.

(2) Als Nutzer verpflichten Sie sich, vor der Veröffentlichung Ihrer Beiträge und Themen diese daraufhin zu überprüfen, ob diese Angaben enthalten, die Sie nicht veröffentlichen möchten. Ihre Beiträge und Themen können in Suchmaschinen erfasst und damit weltweit zugreifbar werden. Ein Anspruch auf Löschung oder Korrektur solcher Suchmaschineneinträge gegenüber dem Anbieter ist ausgeschlossen.

(3) Beim Verstoß, insbesondere gegen die zuvor genannten Regeln der Abs. 1 und 2, kann der Anbieter unabhängig von einer Kündigung, auch die folgenden Sanktionen gegen den Nutzer verhängen:

  • Löschung oder Abänderung von Inhalten, die der Nutzer eingestellt hat,
  • Ausspruch einer Abmahnung oder
  • Sperrung des Zugangs zum Dienst.

Der Nutzer ist verpflichtet, dem Anbieter den durch die Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen.

(4) Der Anbieter ist auch berechtigt, Ihnen als Nutzer den Zugang zur Online-Plattform zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass Sie gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen haben. Sie können diese Maßnahmen abwenden, wenn Sie den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

(5) Sollten Dritte oder andere Nutzer den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die a) aus den von Ihnen als Nutzer eingestellten Inhalten resultieren und/oder b) aus der Nutzung der Dienste des Anbieters durch Sie als Nutzer entstehen, verpflichten Sie sich als Nutzer, den Anbieter von jeglichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Der Anbieter wird insbesondere von den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Anbieter ist berechtigt, hierfür von Ihnen als Nutzer einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Als Nutzer sind Sie verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt. Wenn Sie als Nutzer die mögliche Rechtsverletzung nicht zu vertreten haben, bestehen die zuvor genannten Pflichten nicht.

§ 5 Übertragung von Nutzungsrechten

(1) Das Urheberrecht für Ihre Themen und Beiträge, soweit diese urheberrechtsschutzfähig sind, verbleibt grundsätzlich bei Ihnen als Nutzer. Sie räumen dem Anbieter jedoch mit Einstellung eines Themas oder Beitrags das Recht ein, das Thema oder den Beitrag dauerhaft auf seinen Webseiten vorzuhalten und öffentlich zugänglich zu machen. Zudem hat der Anbieter das Recht, Ihre Themen und Beiträge zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben, mit anderen Inhalten zu verbinden oder zu schließen. Die zuvor genannten Nutzungsrechte bleiben auch im Falle einer Kündigung des Accounts bestehen.

(2) Das Nutzungsrecht beinhaltet nicht das Recht zur kommerziellen Nutzung fremder Inhalte. Ebenso ist eine Vervielfältigung und Weitergabe der Webseite an Dritte unzulässig.

(3) Der Nutzer hat gegen den Anbieter keinen Anspruch auf Löschung oder Berichtigung von ihm erstellter Beiträge.

§ 6 Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter des Dienstes übernimmt keinerlei Gewähr für die eingestellten Inhalte, insbesondere nicht für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

(2) Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch ihn oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine wesentlichen Vertragspflichten sind, haftet der Anbieter nicht. Die Haftung für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Anbieter gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen sowie die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

§ 7 Laufzeit / Beendigung des Vertrags

(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Beide Parteien können diese Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt aber nicht verpflichtet, im Falle der Beendigung die von Ihnen als Nutzer erstellten Inhalte zu löschen. Ein Anspruch von Ihnen als Nutzer auf Überlassung der erstellten Inhalte wird ausgeschlossen.

§ 8 Sonstige Bestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Frankfurt (Oder).

(2) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Sofern einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder werden so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Quelle: Forenregeln Muster von Juraforum.de

Verbot von rechtsextremen Demonstrationen am Gedenkstein der Synagoge und Kontrolle der Versammlungsauflagen

Eintrag vom 11.08.2024
Betrifft: Sonstiges Anliegen
Gelöst / Erledigt

Karl-Marx-Straße, 15230 Frankfurt (Oder)
Immer wieder kommt es auf dem Brunenplatz direkt am Gedenkstein für die Synagoge zu poltischen Demonstrationen und Kundgebungen von rechtsextremen Gruppierungen. Nachdem sich die Freigeister und die Freien Frankfurter getrennt haben und nicht mehr gemeinsam demonstrieren, ist der neue Versammlungsort für die Freien Frankfurter jeden Montag der Brunnenplatz, direkt am Gedenkstein für die Synagoge. Die freien Frankfurter die klar dem rechten bis rechtsextremen Lager zuzuordnen sind und entsprechende Parolen skandieren, haben an diesem Gedenkstein nichts verloren. Die Versammlungsbehörde hat alle Demonstrationen die klar dem rechten Spektrum zuzuordnen sind an dieser Stelle zu untersagen. Dazu gehört auch die letzte Gegendemonstration zu "Frankfurt bleibt bunt", welche ebenfalls am Gedenkstein stattfand. Auch ist durch die Versammlungsbehörde endlich sicherzustellen das es bei den Montagsdemonstrationen nicht immer wieder zu Verstößen gegen die Versammlungsauflagen kommt. Hierzu zählt unter anderem auch die Lärmbelästigung durch die Trommler, das abspielen von allen Strophen der Nationalhymne, das mitführen von Alkohol und Glasflaschen, das mitführen verfassungsfeindlicher Symbole. Insbesondere wird aber oft bevor die Demonstration beginnt und die Auflagen verlesen werden, klar erstmal gehetzt und erst dann die Auflagen verlesen. Insbesondere sind aber auch die Demonstrationsrouten vorab zu veröffentlichen, damit sich Menschen die nicht ins Bild dieser teils gewaltbereiten Demonstranten passen in Sicherheit bringen können. Aufgrund des eher kleinen Aufzugs, ist die Sperrung von Straßen zu vermeiden und der Gehweg zu nutzen. Leider schaut das Ordnungsamt immer wieder weg, wenn es denn mal vor Ort ist. Ich erwarte vom Ordnungsamt gemeinsam mit der Polizei das man die Flaggen bei der Demonstration kontrolliert, das man die eingesetzten Ordner kontrolliert, das man allgemein alles für die Sicherheit tut und nicht weiter seitens der Stadtverwaltung Ordnungswidrigkeiten duldet. Und ja auch eine Deutschlandflagge mit Adler drauf, darf auf Demonstrationen nicht genutzt werden und nein auch nicht von der AFD.

Einträge in der näheren Umgebung (0.5 km)

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Aktuellste Kommentare:

VerfasserStadt Frankfurt (Oder) Datum der Erstellung15.08.2024, 08:06 Uhr
Danke für Ihre Hinweise und Anmerkungen zu Veranstaltungen, die unter das Versammlungsrecht fallen. Diese wurden entgegengenommen. Jedoch ist das Amt für Ordnung und Sicherheit nicht die korrekte Behörde hierfür. Versammlungsbehörde ist die Polizei Land Brandenburg. In der Regel begleitet die Polizei diese Versammlungen, sodass das Amt für Ordnung und Sicherheit nicht tätig wird. Sollten durch die Polizei Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden, würden diese Feststellungen an die Stadt Frankfurt (Oder) zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet werden.