Sonstiges Anliegen Parkverbot

Kategorie:
Sonstiges Anliegen
Status:
Ungelöst / Beendet
Datum:
Ort:
Halbe Stadt, 15230 Frankfurt (Oder)
Ortsbezug:
Fischerstr Eccke zum Oderarm

Parken in Parkverbotszone Seit Wochen sieht es hier so aus!

Aktuellste Kommentare:

  • Foren - Beitrag_2616.1365.1

    Datum:
    Uhrzeit: 08:57 Uhr
    Name: Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
    E-Mail-Adresse: buergeranliegen@frankfurt-oder.de

    Wenn der Außendienst des Ordnungsamtes dort Kontrollen macht bekommen alle Falschparker einen Strafzettel.

  • Parkverbot

    Datum:
    Uhrzeit: 11:13 Uhr
    Name: Münter Christian
    E-Mail-Adresse: c.muenter@gmx.net

    Sehr geehrter Damen und Herren, unser Anliegen betraf lediglich das offensichtlich geduldete Parken im Parkverbot.Hier vor allemKreuzung Bachgasse / Fischerstr. und vor der Abzweigung Fischerstr. / Leopoldufer. Um Missverständnissen vorzubeugen bitte ich um Mitteilung ob unsere Gäste zukünftig auch im Parkverbot ungestraft parken dürfen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Christian Münter

  • Foren - Beitrag_2616.1361.1

    Datum:
    Uhrzeit: 10:38 Uhr
    Name: Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
    E-Mail-Adresse: buergeranliegen@frankfurt-oder.de


    Angesichts der stark begrenzten Parkmöglichkeiten im Umkreis der Universität, insbesondere am Gräfin-Dönhoff-Gebäude, stellt der nördliche Abschnitt der Fischerstraße eine kostenfreie Parkmöglichkeit für Besucher und vor allem für Studierende dar. Mit einer 2-Stunden-Parkscheibe können Fahrzeuge dort regelkonform abgestellt werden, was durchaus ausreichend Zeit für den Besuch einer Vorlesung bietet.

    Darüber hinaus gibt es in unmittelbarer Nähe verschiedene Gewerbebetriebe, die auf Kurzzeitbesucher angewiesen sind. Ob diese Regelung jedoch auch von Langzeitparkern ausgenutzt wird und somit die vorhandenen Parkmöglichkeiten blockiert werden, kann nicht abschließend beurteilt werden.

    Aus Sicht der strategischen Verkehrsplanung ist es durchaus diskussionswürdig, ob an der derzeitigen Bewirtschaftungsregelung in der Fischerstraße festgehalten werden sollte. Nach der aktuellen Regelung werden bewusst Fremdverkehre in ein sensibles Wohngebiet geleitet. Das Problem besteht im Wesentlichen darin, dass es an Alternativen im unmittelbaren Umfeld mangelt oder diese nur geringe Kapazitäten aufweisen (z.B. östliche Logenstraße, Heinrich-von-Stephan-Straße).

    Im Rahmen der Fortschreibung des Parkraumbewirtschaftungskonzepts soll dieses Thema nun betrachtet und neu bewertet werden. Ob bei einer Änderung der Bewirtschaftungsform eine Parkscheinregelung zielführend ist oder ob wir ausschließlich das Bewohnerparken zulassen, wird Gegenstand zukünftiger Diskussionen sein. Als Grundlage für die Diskussion wird das Amt für Tief-, Straßenbau und Grünflächen eine Parkraumerhebung inkl. Prüfung der Parkberechtigungen von abgestellten Fahrzeugen veranlassen.

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