Gehweg Streusalz - 1.MELDUNG

Kategorie:
Gehweg
Status:
Gelöst / Erledigt
Datum:
Ort:
Ebertusstraße 4, 15234 Frankfurt (Oder)

Frage: Ist es zulässig Streusalz bei Glatteis zu verwenden? Vielen Dank für Mühe im Voraus.

Aktuellste Kommentare:

Foren - Beitrag_2616.1370.1

Datum:
Uhrzeit: 07:44 Uhr
Name: Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
E-Mail-Adresse: buergeranliegen@frankfurt-oder.de

Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die
Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist;
das gilt nicht

a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in denen durch Einsatz
von abstumpfenden Mitteln keine abstumpfende Wirkung zu erzielen ist,

b) an besonders gefährlichen Stellen der Gehwege, wie z. B. Treppen, Rampen,
Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken.

Baumscheiben oder begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden
Materialien bestreut werden. Auch ist es unzulässig, mit salzhaltigen oder auftauenden
Mitteln durchsetztem Schnee auf Baumscheiben abzulagern.

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