Gehweg Streusalz eingesetzt - 1.MELDUNG

Kategorie:
Gehweg
Status:
Gelöst / Erledigt
Datum:
Ort:
- Bisher wurde kein Ort ermittelt! -

Auf dem Gehweg vor der Ebertusstr. 4, 3a und auf der Zuwegung zum Seiteneingang wurde massiv Streusalz gestreut. Da dies grundsätzlich verboten ist und keine Ausnahmen - Blitzeis etc. - ersichtlich sind, bitte ich den Grundstückseigentümer/Hausverwaltung aufzufordern, dies zu unterlassen.Danke.

Aktuellste Kommentare:

  • Foren - Beitrag_2616.1401.1

    Datum:
    Uhrzeit: 09:07 Uhr
    Name: Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
    E-Mail-Adresse: buergeranliegen@frankfurt-oder.de

    Der Sachverhalt wurde geprüft. Die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung lässt in Ausnahmefällen, u. a. in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), ein Abweichen von dem Grundsatz des Verbotes der Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen zu. Dies war hier der Fall. Es handelte sich um Blitzeis. Hinzu kommt, dass es sich bei den Bewohnern dort um viele ältere Mitbürger handelt. Der Sachverhalt wurde bei uns geschlossen.

  • Kein Blitzeis

    Datum:
    Uhrzeit: 17:29 Uhr
    Name: Höft
    E-Mail-Adresse: carsten.hoeft@t-online.de

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich weise noch mal ausdrücklich darauf hin, dass sich kein Blitzeis gebildet hat. Erstaunlicherweise wurde in den angrenzenden Häusern mit Sand gestreut. Nur in der Albertusstraße 4, 3a und zum Seiteneingang wird ständig Salz gestreut. Sollte dies nochmals vorkommen, werde ich es erneut melden und Anzeige erstatten.

  • Foren - Beitrag_2616.1383.1

    Datum:
    Uhrzeit: 08:54 Uhr
    Name: Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
    E-Mail-Adresse: buergeranliegen@frankfurt-oder.de

    Die Eigentümer werden angeschrieben und auf Ihre Pflichten hingewiesen. Es liegt jedoch nahe, dass sich an gegebener Stelle wirklich Blitzeis gebildet hatte, aufgrund der wetterbedingten Lage in den letzten Tagen. Stellenweise war es sehr glatt im gesamten Stadtgebiet sowie im Umland.

    Eine Ahndung seitens des Amtes für Sicherheit und Ordnung wird vorerst nicht erfolgen, im Wiederholungsfall -bei nicht vorhandenem Ausnahmetatbestand- jedoch auch nicht ausgeschlossen.

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