Unsachgemäße Winterdienst in Kliestow Hexenberg
- Kategorie:
- Straße
- Status:
- Ungelöst / Beendet
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Winterdienst ist unsachgemäß ,Einparken zu Grundstücken werden zugeschlagen so das die Anwohner ihr Grundstück nicht verlassen können.Wiederholt !! Dadurch kommt es zu Arbeitsausfällen und Kosten die in Zukunft der Stadt in Rechnung gestellt wird.
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Foren - Beitrag_2616.1378.1
Datum:
Uhrzeit: 09:46 Uhr
E-Mail-Adresse: buergeranliegen@frankfurt-oder.de
Sie kritisieren die Art und Weise der Realisierung von Räum- und Streupflichten der Stadt Frankfurt(Oder) in Kliestow (Hexenberg), die durch einen Dienstleister vor Ort erbracht werden. Das immer wieder auftretende Zuschieben von bereits geräumten Gehwegen, Grundstückseinfahrten ist das Ergebnis gesetzlicher Vorgaben sowie der gängigen Rechtsprechung. Tatbestände sowie Ansprüche durch Zuschieben von bereits geräumten Gehwegen, Einfahrten und parkenden Autos haben bundesweit die Gerichte schon mehrfach beschäftigt. Im Ergebnis der Rechtsprechung bestehen diesbezüglich keine (Unterlassungs-) Ansprüche. Insofern ist der Winterdienst sachgemäß.
Eine Lösung zur Verhinderung solcher Ereignisse wäre die Koordinierung des Fahrbahn- und des Gehbahnwinterdienstes, was in Anbetracht der vielen privaten Anlieger unmöglich ist.
Eine 2. Lösung wäre ein sehr langsames Fahren der Winterdienstfahrzeuge, was einer schnelle Reaktion auf winterliche Ereignisse entgegenstehen würde und zudem nicht verhindern würde, dass dennoch Schneemassen in Einfahrten und auf bereits geräumte Gehwege lagern würden. Die Winterdienstleistenden sind darüber belehrt, dass sie auf eine angemessene Fahrgeschwindigkeit zu achten haben, um beispielsweise Gehwege, die bereits durch Anlieger geräumt sind, nicht mehr als nötig wieder zuzuschieben.
Eine 3. Lösung wäre das Abfahren der Schneemengen. Städte und Gemeinden müssen jedoch im Interesse einer sparsamen Haushaltsführung ökonomisch und rationell handeln. Es wäre unwirtschaftlich, den Schnee durch die Stadt abfahren zu lassen, um Schneehaufen am Straßenrand zu verhindern. Zudem darf in extremen Wintersituationen der Schnee auf den Verkehrsflächen gelagert werden, statt ihn abzutransportieren.
Winterdienstpflichtige Anlieger müssen weiterhin die Grundstückszufahrt oder den Gehweg räumen, wenn dieser von Räumfahrzeugen zugeschoben und dadurch unpassierbar wird. So ist die gängige Praxis des Winterdienstes und Rechtsprechung in ganz Deutschland. Besonders betroffen sind davon Straßen, in denen Gehwegbreiten nicht ausreichen, um überhaupt der Satzung (1,50m) gerecht zu werden.