Gehweg verbotender Einsatz von Streusalz - 1.Meldung

Kategorie:
Gehweg
Status:
Gelöst / Erledigt
Datum:
Ort:
Ebertusstraße 4, 15234 Frankfurt (Oder)

Vor der Ebertusstraße 4,3 und 3a wurde heute Morgenerneut Streusalz verwendet. Da weder Treppen noch Biltzeis vorliegt, bitte ich um Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren. Fotos mit Zeitstempel und wer der Verwalter und Dienstleister ist, ist mir bekannt.

Aktuellste Kommentare:

Foren - Beitrag_2616.1462.1

Datum:
Uhrzeit: 08:14 Uhr
Name: Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
E-Mail-Adresse: buergeranliegen@frankfurt-oder.de

Der Sachverhalt wurde von Außendienst erfasst. Es wurde dementsprechend eine Prüfung vorgenommen. Die anliegenden Wohneinheiten werden überwiegend von älteren Menschen bewohnt.

Aufgrund der Tatsache, dass es in dem in Rede stehenden Zeitraum stellenweise sehr Glatt war und auch nachweislich Blitzeis vorlag (Entsprechende Fotos liegen vor), wurde das Verfahren gem. § 4 Abs. 4 a) Straßenreinigungssatzung eingestellt. Eine Ahndung diesbezüglich erfolgte nicht. Das Salz wurde im Anschluss restlos entfernt.

Hier war der Ausnahmetatbestand durchaus erfüllt. In Anbetracht der Gefahrenabwehr ist dem Schutzinteresse der Fußgänger daher Vorrang zu leisten.

Einträge in der näheren Umgebung (1 km)

Karte wird geladen...