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Gewerbezentralregister, Auskunft für juristische und Privatpersonen

Jeder Gewerbetreibende kann für sich als natürliche Person an seinem alleinigen oder dem Haupt- sowie Nebenwohnsitz einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zu seinen persönlichen Daten stellen.
Bei der Beantragung des Auszugs aus dem Gewerbezentralregister ist durch Antragsteller zu erklären, ob der Auszug an den Firmensitz bzw. an eine Behörde gesandt werden soll.
Der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck sind im letzteren Falle auch bei der Antragstellung mitzuteilen.

Hinweis:  Sie müssen meldebehördlich mit Haupt- oder Nebenwohnung in Frankfurt (Oder) registriert sein.

Gebühr:13,00 €

Bearbeitung/ Antragsaufnahme sofort

Bearbeitungszeit im Bundeszentralregister ca. 2 bis 3 Wochen

Erforderliche Unterlagen:  Personalausweis oder Reisepass

Zusätzliche Hinweise:  Diese Leistung kann sowohl im Bürgerbüro als auch in der Gewerbebehörde in Anspruch genommen werden.

Antragstellung:  persönliche Vorsprache des Antragstellers

Rechtsgrundlagen: § 30 Abs. 1 bis 5  Bundeszentralregistergesetz