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15.08.2017

Ab Anfang September erweiterte Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt

Im Rahmen des von Stadtverwaltung und Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Parkraumbewirtschaftungskonzepts wird Parken im Frankfurter Zentrum ab September weitgehend gebührenpflichtig sein. In den vergangenen Tagen wurden die neuen Parkscheinautomaten in Betrieb genommen und die letzten Verkehrsschilder und Zusatzzeichen für die neuen Bewohnerparkzonen aufgestellt. Wirksamkeit erlangt die Neuregelung ab Montag, dem 4. September.

Bereits zwei Wochen vorher, ab dem 21. August, haben Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeit, im Bürgerbüro im Rathaus und in der Kfz-Zulassungsstelle im Stadthaus die dafür vorgesehen Parkausweise für die jeweiligen Bewohnerparkbereiche zu beantragen. Die Parkausweise erlangen ihre Gültigkeit ab dem 4. September 2017 und gelten für 1 Jahr.

Folgende Straßen und Hausnummern werden von der Neuregelung betroffen sein:

Bewohnerparkbereiche

                                Z 1

 

Karl-Marx-Straße

165-175 B

Rosa-Luxemburg-Straße

16-19

An der Alten Universität

1-14

 

Z 2

 

Karl-Marx-Straße

176-191

Rosa-Luxemburg-Straße

43a

Rosengasse

3-5

Wollenweberstraße

3-24

 

Z 3

 

Karl-Marx-Straße

7-22

Brunnenplatz

1-4

Große Scharrnstraße

8-32, 36, 60-66

C.-Ph.-E.-Bach-Straße

1, 2, 17-22

Kleine Oderstraße

1-11

Große Oderstraße

18-29, 38-50

Bischofstraße

1-5, 15-17

Hanewald

1-8

Schmalzgasse

1-3

Brücktorstraße

1-6

Forststraße

1-7

Marktplatz

3, 4

Oberkirchplatz

2, 3

Faberstraße

2, 2a

Uferstraße 4-7

 

Z 4

 

Karl-Marx-Straße

23-30

Słubicer Straße

6-13

Schulstraße

6-8, 16-25

Badergasse

1-4

Oderpromenade

1-10

Lebuser Mauerstraße

1-3

Collegienstraße

1-6

Karl-Ritter-Platz

5-9

Topfmarkt

1-4

 

 

Neue Zone Z 8

 

 

Ferdinandstraße

1-5, 14-16

Gubener Straße

1, 3-5, 10-12, 13b-41

Zehmeplatz

10-15

Kiliansberg

1-7

Bahnhofsplatz

17-18

Lindenstraße

8-41

Carthausplatz

1-3

 

AB

 

Dresdener Straße

1-8, 11, 20-33

Cottbuser Straße

1-6

Leipziger Straße

177-189

Görlitzer Straße

7-10, 15-18, 22-27, 30-35

Peitzer Straße

1-10

Dresdener Platz

1-9

Fürstenberger Straße

11, 14-18, 22-25, 28-33, 38-41

Leipziger Platz

1-4, 8-12

Tunnelstraße

4-31, 40-49

Große Müllroser Straße

32-41, 46-48

Halbe Stadt (HS 1)

 

Halbe Stadt

     32-34

Einen Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises haben Personen, die in den betroffenen Bereichen mit ihrem Wohnsitz registriert sind. Zur Beantragung sind der Fahrzeugschein und der Personalausweis mitzubringen. Sollte der Antragsteller nicht gleichzeitig der Fahrzeughalter sein, so muss eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters vorgelegt werden.

Bei Fragen zur Umsetzung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes gibt der Bereich strategische Verkehrsplanung der Stadt Frankfurt (Oder) vorab gerne Auskunft.

Kontakt: Goepelstraße 38, 15234 Frankfurt (Oder), Tel.: 0335/ 552-6114.

Des Weiteren finden Sie das Parkraumbewirtschaftungskonzept hier.