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13.05.2019

Klage gegen die Genehmigung zur Flutung des Cottbuser Ostsees

Gemeinsame Mitteilung der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) und der FWA Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft mbH

Die Stadt Frankfurt (Oder) als Trägerin der Trinkwasserversorgung und die Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft mbH (FWA) als Betriebsführer haben heute beim Verwaltungsgericht Cottbus Klage gegen die Genehmigung zur Flutung des Cottbuser Ostsees eingereicht. Die Genehmigung wurde am 12. April 2019 durch das Landesbergbauamt erteilt. Durch die Flutung des Cottbuser Ostsees entsteht eine neue Eintragsquelle für Sulfat in die Spree, welche die ohnehin bereits unakzeptabel hohe Sulfatbelastung der Spree weiter verstärken wird. Der spätere See wird mit einer genehmigten Sulfatkonzentration bis zu 620 mg/l deutlich über der Konzentration in der Spree liegen. Die im Zuge der Anhörung zum Genehmigungsverfahren durch die Stadt und die FWA vorgetragenen Forderungen zur Sicherung der Trinkwasserqualität in Frankfurt (Oder) und umliegenden Gemeinden wurden im vorliegenden Genehmigungsbescheid nicht angemessen berücksichtigt.

Die FWA mbH versorgt 65.000 Einwohnerinnen und Einwohner von Frankfurt (Oder) und umliegenden Gemeinden mit Trinkwasser nahezu ausschließlich über das Wasserwerk in Briesen. Das Trinkwasser wird wegen der begrenzten Grundwasservorkommen zu 75 Prozent aus versickertem Spreewasser gewonnen. Bei der Versickerung des Spreewassers bleibt das gelöste Sulfat vollständig erhalten. Um dauerhaft sicher Trinkwasser gemäß der TrinkwV zu liefern, welche einen Grenzwert von 250 mg/l vorsieht, hat der Aufsichtsrat der FWA mbH die Geschäftsführung im März 2019 beauftragt, mit dem Bau des Wasserwerkes in Müllrose und dessen Anschluss an die Trinkwasserversorgung von Frankfurt (Oder) zu beginnen. Darüber hinaus werden neue Grundwasservorkommen am Standort Briesen erkundet, die aber wegen des mehrjährigen Prüfungs- und Genehmigungsverfahrens erst mittel- bis langfristig zum Tragen kommen können. Die Klage soll nicht das Vorhaben „Cottbuser Ostsee“ an sich verhindern, sondern die Genehmigung unter den Vorbehalt stellen, dass die notwendigen Investitionen zur Sicherung einer gefahrlosen Trinkwasserversorgungverursachergerecht finanziert werden. Neben der Klage wurde ein Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Genehmigung gestellt. Alle Maßnahmen zur Flutung des Cottbuser Ostsees sind de facto unumkehrbar.