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Meldung von Bürgeranliegen - treten Sie in direkten Kontakt mit der Verwaltung

Meldung von Bürgeranliegen - treten Sie in direkten Kontakt mit der Verwaltung

Sie wollen sich in Frankfurt (Oder) engagieren, ohne sich gleich in die Stadtverordnetenversammlung wählen zu lassen? Sie haben tolle Ideen, wie Sie unsere Stadt vorantreiben können? Sie haben Tipps, wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung aktiv werden sollten? Im Bereich Bürgeranliegen können Sie Hinweise und Missstände melden. Mit dem Bereich Bürgerbeteiligungen haben Sie die Möglichkeit, mit anderen Bürgern und mit Fachleuten der Stadt in einen Dialog- Prozess zu treten und sich für Ihre Stadt zu engagieren.


Mit der Meldung von Hinweisen/Anliegen und Beiträgen akzeptieren Sie die folgenden

Nutzungsbedingungen der Bürgerplattform

§ 1 Geltungsbereich

Für die Nutzung der Bürgerplattform (nachfolgend "Dienst" genannt) der Stadt Frankfurt (Oder) (nachfolgend "Anbieter" genannt) gelten nachfolgende Bedingungen. Die Nutzung der Bürgerplattform ist nur zulässig, wenn Sie als Nutzer diese Nutzungsbedingungen akzeptieren.

§ 2 Registrierung, Vertragsschluss und -gegenstand

(1) Voraussetzung für die Nutzung ist die Registrierung über das entsprechende Online-Formular. Nach der Registrierung über das Online-Formular auf der Website, die zusammen mit der Übermittlung des jeweiligen Anliegens / Hinweises erfolgt, bekommen Sie eine Bestätigungs-E-Mail zur Verifizierung Ihrer Daten zugeschickt, mit der Sie Ihre Registrierung per Mouseclick bestätigen können. Für jedes Anliegen / jeden Hinweis wird ein neuer Link an die angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers übersendet. Die Registratur erfolgt jeweils nur für ein Anliegen / Hinweis.

(2) Mit der Einstellung Ihres Beitrages durch den Anbieter, kommt der unentgeltliche Nutzungsvertrag zustande (Vertragsschluss).

(3) Vertragsgegenstand ist die kostenlose Nutzung der Funktionen des Dienstes als Online-Kommunikationsplattform. Hierzu wird Ihnen als Nutzer für jedes Anliegen / jeden Hinweis jeweils ein „Account“ bereitgestellt, mit dem Sie Beiträge und Themen auf dem Dienst einstellen können.

(4) Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Freischaltung oder Teilnahme am Dienst. Es gilt das uneingeschränkte Hausrecht des Anbieters.

(5) Ihr Account darf nur von Ihnen selbst genutzt werden. Ebenso sind Sie als Inhaber des Accounts für den Schutz vor dessen Missbrauch verantwortlich. Ihre Zugangsdaten sind daher vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

§ 3 Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter gestattet dem Nutzer, im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen auf dem Dienst Beiträge zu veröffentlichen. Der Anbieter ist bemüht, den Dienst verfügbar zu halten. Der Anbieter übernimmt keine darüber

hinausgehenden Leistungspflichten. Insbesondere besteht kein Anspruch des Nutzers auf eine ständige Verfügbarkeit des Dienstes. Der Nutzer erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Website technisch nicht zu realisieren ist.

(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit,

Verlässlichkeit, Aktualität und Brauchbarkeit der bereit gestellten Inhalte.

(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur des Dienstes sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern und zu erweitern.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, seinen Dienst jederzeit zu beenden. Der Anbieter ist dann verpflichtet, die von den Nutzern erstellten Beiträge zu löschen.

§ 4 Pflichten als Foren-Nutzer

(1) Als Nutzer verpflichten Sie sich, dass Sie keine Beiträge veröffentlichen werden, die gegen diese Regeln, die guten Sitten oder sonst gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. Es ist Ihnen insbesondere untersagt,

  • Beiträge zu veröffentlichen, deren Veröffentlichung einen Straftatbestand erfüllen oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen;
  • beleidigende, rassistische, diskriminierende, pornographische oder unwahre Inhalte zu veröffentlichen;
  • gesetzlich, insbesondere durch das Urheber- und Markenrecht, geschützte Inhalte ohne Berechtigung zu verwenden;
  • wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen;
  • Ihr Thema mehrfach im Dienst einzustellen (Verbot von Doppelpostings);
  • Presseartikel Dritter ohne Zustimmung des Urhebers im Dienst zu veröffentlichen;
  • Werbung ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch den Anbieter zu betreiben. Dies gilt auch für sog. Schleichwerbung wie insbesondere das Verlinken der eigenen Homepage mit oder ohne Beitext.

(2) Als Nutzer verpflichten Sie sich, vor der Veröffentlichung Ihrer Beiträge und Themen diese daraufhin zu überprüfen, ob diese Angaben enthalten, die Sie nicht veröffentlichen möchten. Ihre Beiträge und Themen können in Suchmaschinen erfasst und damit weltweit zugreifbar werden. Ein Anspruch auf Löschung oder Korrektur solcher Suchmaschineneinträge gegenüber dem Anbieter ist ausgeschlossen.

(3) Beim Verstoß, insbesondere gegen die zuvor genannten Regeln der Abs. 1 und 2, kann der Anbieter unabhängig von einer Kündigung, auch die folgenden Sanktionen gegen den Nutzer verhängen:

  • Löschung oder Abänderung von Inhalten, die der Nutzer eingestellt hat,
  • Ausspruch einer Abmahnung oder
  • Sperrung des Zugangs zum Dienst.

Der Nutzer ist verpflichtet, dem Anbieter den durch die Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen.

(4) Der Anbieter ist auch berechtigt, Ihnen als Nutzer den Zugang zur Online-Plattform zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass Sie gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen haben. Sie können diese Maßnahmen abwenden, wenn Sie den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

(5) Sollten Dritte oder andere Nutzer den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die a) aus den von Ihnen als Nutzer eingestellten Inhalten resultieren und/oder b) aus der Nutzung der Dienste des Anbieters durch Sie als Nutzer entstehen, verpflichten Sie sich als Nutzer, den Anbieter von jeglichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Der Anbieter wird insbesondere von den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Anbieter ist berechtigt, hierfür von Ihnen als Nutzer einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Als Nutzer sind Sie verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt. Wenn Sie als Nutzer die mögliche Rechtsverletzung nicht zu vertreten haben, bestehen die zuvor genannten Pflichten nicht.

§ 5 Übertragung von Nutzungsrechten

(1) Das Urheberrecht für Ihre Themen und Beiträge, soweit diese urheberrechtsschutzfähig sind, verbleibt grundsätzlich bei Ihnen als Nutzer. Sie räumen dem Anbieter jedoch mit Einstellung eines Themas oder Beitrags das Recht ein, das Thema oder den Beitrag dauerhaft auf seinen Webseiten vorzuhalten und öffentlich zugänglich zu machen. Zudem hat der Anbieter das Recht, Ihre Themen und Beiträge zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben, mit anderen Inhalten zu verbinden oder zu schließen. Die zuvor genannten Nutzungsrechte bleiben auch im Falle einer Kündigung des Accounts bestehen.

(2) Das Nutzungsrecht beinhaltet nicht das Recht zur kommerziellen Nutzung fremder Inhalte. Ebenso ist eine Vervielfältigung und Weitergabe der Webseite an Dritte unzulässig.

(3) Der Nutzer hat gegen den Anbieter keinen Anspruch auf Löschung oder Berichtigung von ihm erstellter Beiträge.

§ 6 Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter des Dienstes übernimmt keinerlei Gewähr für die eingestellten Inhalte, insbesondere nicht für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

(2) Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch ihn oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine wesentlichen Vertragspflichten sind, haftet der Anbieter nicht. Die Haftung für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Anbieter gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen sowie die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

§ 7 Laufzeit / Beendigung des Vertrags

(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Beide Parteien können diese Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt aber nicht verpflichtet, im Falle der Beendigung die von Ihnen als Nutzer erstellten Inhalte zu löschen. Ein Anspruch von Ihnen als Nutzer auf Überlassung der erstellten Inhalte wird ausgeschlossen.

§ 8 Sonstige Bestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Frankfurt (Oder).

(2) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Sofern einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder werden so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Quelle: Forenregeln Muster von Juraforum.de

Anfrage nach einem Zebrastreifen auf der Beckmannstr. vor der Kreuzung Lenne'str/Bergstr

Eintrag vom 19.03.2019
Betrifft: Straße
Ungelöst / Beendet

Beckmannstr. vor der Kreuzung Lenne'str/Bergstr
Sehr geehrte Damen und Herren, das dunkle Bild zeigt von der Beckmannstraße ausgehend die Kreuzung Bergstraße/Lenne'straße. Das ist eine 30er Zone und dort steht ein Achtungsschild: Schüler. Hinter diesem Schild (direkt an der Kreuzung noch hinter der Brücke) müsste meiner Ansicht nach dringend ein Zebrastreifen zusätzlich den Verkehr beruhigen. Da dort viele Schulkinder und Familien mit Kleinkindern täglich mehrmals die Straße überqueren. Viele Menschen v.a. Kinder rennen einfach über die Straße, bspw. um den Bus zu bekommen. Viele Autofahrer sind hingegen genervt und wollen den Bus schnell noch überholen. Sie rasen viel zu schnell den Lenneberg hinab. Auf dieser Kreuzung ist generell sehr viel zu beachten. V.a. Kinder können schlecht abschätzen wann sie die Straße überqueren können, da von beiden Seiten (beckmann und Lenne'str.) die Autos aus Kurven kommen. Hinzu kommt, dass aus beiden Seiten der Bergstraße viele Autos abbiegen sowie zwischen Haltestelle und Bergstraße sowohl der Zugang zum großen Parkplatz als auch der Zugang zum Poetensteig (Fahrradfahrer) ist. Die Kreuzung ist hoch frequentiert von Autos, Linienverkehr, Fahrradfahrern (Durchgang Poetensteig und Verbindung zum Klingetal) und Fußgängern. Bereits in der Bergstraße befinden sich zwei Kitas (St.georg und Hans und hanka), ein Eltern-Kind-Zentrum und zwei Altenheime. Die Bergstraße bietet Zugang zu zwei weiteren Kitas (Sonnensteig und matroschka - drk). Darüber hinaus liegen eine Grundschule, Hort und Jugendclub sowie zwei Spielplätze in der Bergstraße. Hinzu kommt der Schulbetrieb vom Gymnasium 1 und der Sportplatz (Beckmannstraße). Seit dem ich gehört habe, dass dort erst kürzlich ein Kind angefahren wurde, lässt mir der Gedanke keine Ruhe. Auch ich nehme täglich mit meinem Sohn diesen Weg mit dem Fahrrad und zu Fuß. In diesem Jahr wird er eingeschult und er wird diese Kreuzung irgendwann auch alleine überqueren müssen. Ich möchte Sie daher inständig darum bitten, zu prüfen wie diese Kreuzung verkehrsberuhigter werden kann. (Umleitung von Verkehrsströmen?) Hinweisschilder "Achtung! Schulkinder" könnten auch schon früher auf dem Lenneberg angebracht werden. Das 50-Schild zur Aufhebung des Achtungsbereiches in der Lennestraße (siehe drittes Foto) ist viel zu früh angebracht. Daher beschleunigen die Autos bereits vor dem Kreuzungsbereich. Ein Zebrastreifen für die Sicherheit unserer Kinder ist daher eine wichtige Maßnahme! P.s.: Leider konnte nur ein Bild hochgeladen werden.

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VerfasserStadt Datum der Erstellung24.04.2019, 13:27 Uhr
Die Probleme bzw. Bedenken zu sicheren Schulwegen werden jedes Jahr von Eltern, deren Kinder eingeschult werden an die Stadt oder direkt an die Schulen herangetragen. Die Prüfungen gem. den Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen (FGÜ) erfolgten in der Verkehrsschau Grundschulen der Stadt Frankfurt (Oder) am 27. Juni 2018. Das Ergebnis hat ergeben, dass die Voraussetzungen für das Einrichten eines Fußgängerüberweges in dem Verkehrsbereich nicht vorliegen In den Verkehrsschauen Grundschulen der Stadt FF finden die entsprechenden jährlichen Prüfungen im Sinne der Schulwegsicherung statt. Die Verkehrsschau ist ein Gremium aus Vertretern, wie Polizei, DEKRA, Verkehrswacht, Schulleitungen, Straßenbaulastträger, Feuerwehr, Straßenverkehrsbehörde u. a., die sich ausschließlich mit dem Thema Schulwegsicherung und den auftretenden Problemen auch mit den Wegebeziehungen zu Kindertageseinrichtungen befasst. Die Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) schreibt vor, wann ein FGÜ angelegt werden darf. »Fußgängerüberwege sollten in der Regel nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger den Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen nötig macht.« Um diese Aussage zu präzisieren hat das zuständige Ministerium die genannte Richtlinie erlassen, in der u. a. festgelegt ist, dass mindestens eine Verkehrsstärke von 50 Fußgänger und über 200 Kraftfahrzeuge pro Stunde vorliegen muss. Empfohlen wird die Anordnung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) erst ab 100 Fußgänger und 300 Kraftfahrzeuge pro Stunde. Diese Werte werden in dem in Rede stehenden Verkehrsbereich nicht erreicht. Verkehrspsychologisch macht die Anlage eines FGÜ wenig Sinn, wenn er nur gelegentlich von den Fußgängern in Anspruch genommen wird, da dem Kraftfahrer u. a. das Gefühl der ständig freien Weiterfahrt vermittelt wird. Bei dieser Form der Querungshilfe ist ein hohes Maß an Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer erforderlich, die insbesondere bei Kindern nicht immer gegeben ist. Fußgängerüberwege können sich problematisch auf die Sicherheit auswirken, wenn sie nicht entsprechend den Richtlinien ausgebaut und dimensioniert worden sind. Auch haben die Prüfungen vor Ort ergeben, dass es ausreichend große Zeitlücken gibt, die ein gefahrloses Überqueren der Fahrbahn ermöglichen. Die Kreuzung Lennestraße/Bergstraße ist bereits gem. Schulwegsicherung mit einer Tempo-30-Strecke und die zeitliche Beschränkung von 7-16h sowie der Verkehrszeichen (VKZ) (Kinder) + Zusatzzeichen (Schule) ausgeschildert. Nicht der kürzeste Schulweg ist auch der Sicherste. Es sind den Kindern längere Schulwege zuzumuten, um gefahrlos zur Schule zu gelangen. Diese Schulwege sind den Kindern eingehend zu erklären und mit ihnen zu üben.