Sicherheitspartner sind sozial engagierte Einwohner und Einwohnerinnen die sich aktiv für örtliche Sicherheitsbelange einsetzen und damit einen essenziellen Beitrag zur kommunalen Kriminalitätsverhütung sowie Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bürger und Bürginnen leisten.
Seit vielen Jahren gibt es eine bestehende Sicherheitspartnerschaft in Frankfurt (Oder), die sich aktiv in das Gemeindeleben einbringt.
Mit dem Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales „Sicherheitspartner des Landes Brandenburg im Rahmen der Kommunalen Kriminalprävention“ vom 01. Juni 2017, werden Sicherheitspartner zukünftig angemessener unterstützt bzw. gefördert als bisher.
Wir würden uns freuen, wenn weitere Frankfurter Bürgerinnen und Bürger als unterstützender Partner der Polizei und Ordnungsbehörde bei der Verbesserung der Ordnung und Sicherheit in unserer Stadt bzw. in Ihrem Wohnumfeld mitwirken.
Wenn Sie Interesse bekunden, Sicherheitspartner zu werden oder Fragen rund um das Thema „Sicherheitspartner“ haben, können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des städtischen Sicherheits- und Präventionsrates, Tel.Nr.: 0335 552 3241, wenden.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können z. B. im Rahmen von Einwohnerversammlungen, seitens der Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung, einer Interessengemeinschaft oder einer Institution des öffentlichen Lebens für die Tätigkeit als Sicherheitspartner vorgeschlagen werden.
Sicherheitspartner müssen volljährig und geschäftsfähig sein.
Im anschließenden Bestellungsverfahren erfolgt seitens der Vorgeschlagenen die Antragstellung zum Sicherheitspartner bei der Polizeiinspektion Oder-Spree/Frankfurt (Oder). Die Polizei überprüft die Antragsteller auf Zuverlässigkeit und nach Feststellung dieser, werden Sie für die Dauer von 3 Jahren bestellt.
Die ehrenamtliche Tätigkeit der Sicherheitspartner wird nicht vergütet.
Jedoch erhält der Sicherheitspartner monatlich (nachträglich) eine pauschale Aufwandsentschädigung von 30 €. Von dieser können laufende Aufwendungen wie z. B. die Reinigung der Funktionsjacke, Tankkosten oder Verbrauchsmateriealien finanziert werden.
Die Aufwandsentschädigung erhält der Sicherheitspartner bei der für die Bestellung zuständigen Polizeidirektion des Landes Brandenburg. Frankfurter Sicherheitspartner seitens der Polizeidirektion Ost. Wenn Sicherheitspartner Ihre Tätigkeit für länger als vier Wochen unterbrechen, wird für diesen Zeitraum keine Aufwandsentschädigung gewährt.
Sicherheitspartner nehmen keine Aufgaben von Polizei bzw. der Ordnungsbehörde wahr. Sie wirken als unterstützender Partner der Polizei und Ordnungsbehörde bei der Verbesserung von Ordnung und Sicherheit in der Kommune mit. Sie informieren z.B. die Polizei oder die Ordnungsbehörde bei der Erkennung von Gefahren, Beobachtung von Straftaten oder bei Feststellung von Ordnungswidrigkeiten.
In welchen Tätigkeitsfeldern werden Sicherheitspartner aktiv?
Die Tätigkeitsfelder der SiPa liegen vornehmlich im präventiven Bereich. Sie werden in selbstgewählten, erkannten aber auch in empfohlenen örtlichen Schwerpunktbereichen tätig. Sie erhalten keine Weisungen der Polizei oder Ordnungsbehörde.
Beispielhafte Tätigkeitsfelder:
Sicherheitspartner haben keine hoheitlichen Befugnisse und versehen Ihre Tätigkeiten unbewaffnet, auch dann, wenn der Sicherheitspartner Inhaber eines Waffenscheines, Jagdscheines bzw. einer Waffenbesitzkarte ist.
Sicherheitspartner handeln nach den gleichen Grundsätzen, die für jede Person gelten, sogenannte Jedermannsrechte!
Diese beinhalten die Übermittlung von Feststellungen zu Gefahren, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sowie die Dokumentation der vorgefundenen Situation an die zuständigen Behörden.
Während der Wahrnehmung der Aufgaben haben Sicherheitspartner den ausgehändigten Lichtbildausweis mitzuführen.
Wird der Sicherheitspartner individuell ausgestattet?
Für die Zeit seiner Bestellung stellt die Polizei des Landes Brandenburg jedem Sicherheitspartner eine Funktionsjacke mit der Aufschrift „Sicherheitspartner“ als Dauerleihgabe zur Verfügung.
Für die individuelle Ausstattung kann jeder Sicherheitspartner finanzielle Mittel als Zuwendung auf persönlichen Antrag erhalten. Die maximale Fördersumme beträgt 150 €. Förderfähige personenbezogene Ausstattungsgegenstände, die zur Ausübung der Funktion des Sicherheitspartners benötigt werden, sind gemäß Katalog z.B. Mobiltelefon, Taschenlampe, Tasche, Digitalkamera, Fernglas.
Sind Sicherheitspartner während der Wahrnehmung der Aufgaben versichert?
Im Rahmen ihrer Tätigkeit besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz durch die Unfallkasse Brandenburg sowie Haftungsversicherungsschutz über den Landessammelvertrag zur Haftpflichtversicherung des LBB.
Werden Sicherheitspartner geschult?
Eine Grundeinweisung erhält der Sicherheitspartner durch das zuständige Polizeirevier, Frankfurter SiPa durch das Polizeirevier Frankfurt (Oder). Zudem erfolgt eine fortlaufende Schulung seitens der Polizei.
Oberster Handlungsgrundsatz für Sicherheitspartner
„Bringen Sie sich und andere nicht in Gefahr“