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Äußerungen von Geschäftsführer sorgen für Verärgerung

Mit Verärgerung reagiert Markus Derling, Beigeordneter und Stadtkämmerer, auf die Äußerungen des Geschäftsführers der Messe- und Veranstaltungsgesellschaft mbH (MUV), Markus Wieners, in der MOZ vom 4.03.2009.

„Die notwendigem Kürzungen von weiteren 500 T€ ab 2011 für den Kulturbereich sind keine spontanen Ideen des Kämmerers in irgendwelchen Papieren“, so Derling. „Sie sind feststehende Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt (Oder). Diese Beschlüsse sind 2007 im Zusammenhang mit der Kulturentwicklungsplanung ergangen und Bestandteil des 2007 beschlossenen Haushaltssicherungskonzepts und der mittelfristigen Haushaltsplanung. Da es keine Haushaltsstelle ‚Kultur’ gibt, wurde in Abstimmung mit der zuständigen Beigeordneten die Zuordnung der Summe vorläufig zur Position ‚Zuschuss MuV GmbH’ gewählt, da die konkrete Kulturentwicklungsplanung nur bis zum Jahr 2010 reicht. Die entsprechenden Erläuterungen sind ebenfalls Bestandteil der Papiere. Herr Wieners ist darüber hinaus sowohl von der zuständigen Beigeordneten als auch von mir über diesen Sachverhalt informiert.“

Derling weiter: „Für uns ist diese Beschlusslage bindend, nicht zuletzt, weil auch nur unter diesen Bedingungen die Haushalte der letzten Jahre vom Innenministerium genehmigt worden sind. Ich gehe davon aus, das die Bürgermeisterin und Kulturbeigeordnete, Frau Katja Wolle, zum aus ihrer Sicht notwendigen und rechtzeitigen Zeitpunkt die Fortschreibung der Kulturentwicklungsplanung einleitet und dann die Sparvorgaben der Stadtverordnetenversammlung ab 2011 konkret untersetzt.“

„Wer sich heute über Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung von 2007 ‚erschrickt’, dem muss ich den Vorwurf machen, dass er sich nicht ausreichend sachkundig gemacht hat oder die Situation bisher negiert hat“, so Derling weiter. „Ich rate dringend dazu, die Beschlüsse ernst zu nehmen und sich rechtzeitig darauf einzustellen. Ein Aufweichen der Sparvorgaben führt unweigerlich zu einer weiteren Einschränkung der selbstständigen kommunalen Handlungsfähigkeit und dann sind weit mehr in kommunalen Leistungen in Frage gestellt.“