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12.03.2019

Freigabe des Radverkehrs auf dem Gehweg Karl-Marx-Straße in beiden Richtungen

Regelmäßig werden Anfragen an die Stadtverwaltung gerichtet, welche Maßnahmen zur Radverkehrsförderung umgesetzt werden.

Eine solcher Umsetzungen betrifft den Gehweg in der Karl-Marx-Straße zwischen Logenstraße und Słubicer Straße. Dieser ist seit dem 4. März 2019 beidseitig für den Radverkehr in beiden Fahrtrichtungen je Gehwegseite freigegeben.

Dazu einige wichtige Verhaltensregeln für die Radfahrerinnen und Radfahrer bei Benutzung des Gehweges:

Ist ein Gehweg für das Radfahren freigegeben, bedeutet dies, Fußgängerinnen und Fußgänger haben auf dem Gehweg weiterhin den Vorrang. Die Radfahrenden haben sich besonders rücksichtsvoll gegenüber den Passantinnen und Passanten auf dem Gehweg zu verhalten.

Radfahrerinnen und Radfahrer müssen stets rechts fahren, auch bei freigegebenen Gehwegen. Sind Begegnungsmöglichkeiten für beide Gruppen eingeschränkt oder nicht vorhanden, haben Radfahrende zu warten, da dem Fußgängerverkehr der Vorrang einzuräumen ist. Radfahrerin und Radfahrer können sich entscheiden, hier den Gehweg zu nutzen oder auf der Fahrbahn zu verbleiben. Viele Radfahrende nutzen die Straße, da sie hier schneller fahren können und dürfen.

Beim Abbiegevorgang muss die Kraftfahrerin bzw. der Kraftfahrer besonders auf Radfahrerinnen und Radfahrer achten, die weiter parallel den Gehweg nutzen. Eine Verständigung untereinander ermöglicht allen Beteiligten eine bessere und gefahrlosere Teilnahme am Straßenverkehr. 

Radfahrerin und Radfahrer müssen bei Rot an der Ampel anhalten sowie bei der Nutzung der Fußgängerquerung absteigen und das Rad schieben, sofern keine Fahrradschablone in Fahrtrichtung an der Ampel vorhanden ist.

Die Radfahrerin bzw. der Radfahrer hat auf Gehwegen die Geschwindigkeit dem Fußgängerverkehr anzupassen, um eine Gefährdung dessen auszuschließen.

Hier sei angemerkt, dass der § 1 der Straßenverkehrsordnung auch für den Radverkehr gilt: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme“.

Sollten hinsichtlich der Verkehrssicherheit/Unfallentwicklung zwischen den Fußgängerinnen und Fußgängern sowie den Radfahrerinnen und Radfahrern Probleme auftreten, behält sich die Straßenverkehrsbehörde vor, das bestehende Angebot rückgängig zu machen.

Ein ständiges Miteinander im täglichen Straßenverkehr hilft, Unfälle zu vermeiden und entspannter am Verkehrsgeschehen teilzunehmen, was vor allem während der geplanten Baumaßnahme in diesem Bereich ab voraussichtlich Montag, 1. April 2019 von besonderer Bedeutung ist.