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27.03.2019

Neue Regelung für Inobhutnahme von Kindern bis 4 Jahren ab April 2019

Kinder- und Jugendnotdienst Frankfurt (Oder) in Trägerschaft der pewobe gGmbH übernimmt Aufgabe

Ab Montag, 1. April 2019 gibt es für die Stadt Frankfurt (Oder) eine neue Regelung zur Inobhutnahme von Kindern im Alter von null bis vier Jahren gemäß § 42 SGB VIII. Diese Regelung ist zunächst befristet bis 31. Dezember 2019.

Der bisherige Träger, Kinderheim „Clare Zetkin“ e. V., steht für diese Aufgabe nicht mehr zur Verfügung.

Ab 1. April 2019 übernimmt außerhalb der Geschäftszeiten des Allgemeinen Sozialdienstes der Stadtverwaltung der Kinder- und Jugendnotdienst Frankfurt (Oder) in Trägerschaft der pewobe gGmbH (Lindenstraße 30, 15230 Frankfurt (Oder), Tel. 0800 43 57 0 63) die Aufgabe der Inobhutnahme von Kindern im Alter von null bis zum vollendeten vierten Lebensjahr, die sich zum Zeitpunkt der eingetretenen Krisen- und Gefahrensituation in der Stadt Frankfurt (Oder) tatsächlich aufhalten.

Für ältere Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) bleibt die bestehende Regelung unverändert. Hier wird die bewährte Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendnotdienst Frankfurt (Oder) in Trägerschaft der pewobe gGmbH bis 31. Dezember 2019 fortgesetzt.

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Verwaltung in ihrer Sitzung am 21. März dieses Jahres beauftragt, unverzüglich ein entsprechendes Vergabeverfahren für die Zeit ab 1. Januar 2020 unter Einbeziehung des Jugendhilfeausschusses vorzubereiten und durchzuführen. Hintergrund ist das Auslaufen der mit der pewobe gGmbH bestehenden Verträge über die Inobhutnahme der Kinder/Jugendlichen im Alter von null bis vier sowie vier bis 18 Jahren am 31. Dezember 2019.