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25.07.2019

Reaktion auf Falschdarstellungen

Kämmerin Corinna Schubert reagiert mit einem Schreiben an die Redaktion auf schwerwiegende Falschdarstellungen in einem Kommentar des Anzeigenblattes Der OderlandSpiegel aus der vergangenen Woche. Im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Darstellungen unter der Überschrift „Am Rande“ in Ihrer Ausgabe Nummer 29/2019 entsprechen nicht der Realität. Sie zeichnen vielmehr in der Öffentlichkeit ein falsches Bild. Dem trete ich entschieden entgegen und möchte Ihnen im Folgenden noch einmal den Prozess des Abschlusses der Konsolidierungsvereinbarung mit dem Land erläutern. Entgegen der in gleicher Ausgabe des „Oderlandspiegels“ durchaus sachlichen Darstellung zu der zwischen dem Land Brandenburg und der Stadt Frankfurt (Oder) verabschiedeten Konsolidierungsvereinbarung empfinde ich die Argumentation in der Rubrik „Am Rande“ als unsachlich und angreifend.

Es liegt in meinem Verantwortungsbereich, eine geordnete Haushaltsführung der Stadt Frankfurt (Oder) zu gewährleisten. Die Erfüllung dieser Aufgabe bindet mich an gesetzliche Vorgaben. Auch für den Abschluss der Konsolidierungsvereinbarung hat das Land einen rechtlichen Rahmen vorgegeben, speziell mit der „Richtlinie des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg zur Teilentschuldung der drei kreisfreien Städte (RL Teilentschuldung KFS)“.

Herauszustellen sind hierbei:

  • Die Forderung nach einer Untersetzung des kommunalen Konsolidierungsbeitrages nach Einzelmaßnahmen. Diese müssen schlüssig, nachprüfbar und zahlungswirksam sein.

Sie listen eine Reihe von Sparmaßnahmen auf und behaupten, Oberbürgermeister René Wilke hätte diese aktuell durchgesetzt, indem er die neu gewählten Stadtverordneten, die Sie als „Hobby-Politiker“ ungerechtfertigt abqualifizieren, auf seine Seite gezogen hätte. Das ist schlicht falsch.

Es wurden eben nicht willkürlich neue Einschnitte für das Leben der Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt festgesetzt. Die Stadt greift auf bereits in den Jahren 2014ff. beschlossene Haushaltssicherungsmaßnahmen zurück. Ausschließlich die vermehrte Baumfällung im städtischen Forst wurde auf Antrag der Stadtverordneten im März 2018 im Rahmen der Haushaltsklausuren beschlossen, also ebenfalls vor Beginn der Amtszeit des aktuellen Oberbürgermeisters. Diese Beschlüsse wurden gefasst, weil die Verbindlichkeiten der Stadt Frankfurt (Oder) bereits zum damaligen Zeitpunkt so hoch waren, dass sich die Kommunalaufsicht des Landes Brandenburg einschaltete und die Erarbeitung sowie die Umsetzung eines Haushaltssicherungskonzeptes mit tiefgreifenden Sparmaßnahmen forderte.

  • Die unterzeichnete Vereinbarung beziehungsweise deren Änderung wird erst wirksam, wenn die Stadtverordnetenversammlung die Vereinbarung nebst Anlagen beziehungsweise deren Änderung mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder beschlossen hat.

Die abschließende Einbindung der Stadtverordneten war alternativlos. Es war nicht das Ziel „einen Großteil der Schuld auf die Hobby-Politiker abzuwälzen“. Es galt, die Ziele und Bedingungen der Vereinbarung transparent zu kommunizieren und für eine Zustimmung zu werben. Der Oberbürgermeister und ich sehen diese Vereinbarung als Meilenstein, um den in den Vorjahren aufgebauten dreistelligen Millionenbetrag an Verbindlichkeiten Schritt für Schritt abzubauen. Wir haben mit der getroffenen Vereinbarung endlich sehr gute Aussichten, mittelfristig finanzielle Handlungsspielräume zu erschließen und unsere kommunale Selbstverwaltung nachhaltig zu stärken.

In Ihrem Beitrag behaupten Sie weiterhin, es herrsche „Schweigen im Walde“ auf die Frage, was passiere, wenn es Frankfurt (Oder) nicht gelänge, den notwendigen Eigenbeitrag zur Teilentschuldung durch das Land aufzubringen.

Das ist falsch. Richtig ist, dass der Oberbürgermeister vor der Stadtverordnetenversammlung am 20. Juni 2019 die Möglichkeit offengelegt hat, im Falle, es gelingt nicht, die erforderlichen Summen binnen fünf Jahren aufzubringen, diese Zeitvorgabe im Einvernehmen mit der Landesregierung auf zehn Jahre zu verdoppeln. Bei einem Pressetermin am 12. Juli 2019, bei dem auch Ihre Redaktion vertreten war, wiederholte er diese Information. Brandenburgs Minister für Inneres und Kommunales Karl-Heinz Schröter machte bei dieser Gelegenheit zudem darauf aufmerksam, dass die finanziellen Spielräume für die Stadt Frankfurt (Oder) nicht zuletzt durch die aktuelle Erhöhung der Verbundquote, aus der die Schlüsselzuweisungen für unsere Stadt resultieren, in einem Maße wachsen, dass die Einhaltung der Frist von fünf Jahren realistisch erscheinen lässt, ohne weitere Sparmaßnahmen zu begründen.

Die Haushalts- und Finanzsituation der Stadt Frankfurt (Oder) ist weiterhin angespannt. Dem bin ich mir durchaus bewusst. Die Verwaltungsspitze hat sich den verantwortungsvollen Umgang mit den begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln zum Maßstab gesetzt. Dabei sind wir bestrebt, die Verschuldung schnellstmöglich abzubauen. Mit der regelmäßigen unterjährigen Kontrolle in der Haushaltsdurchführung sichern wir ab, mehr finanzielle Mittel für Maßnahmen zu generieren, die den Sanierungsrückstau an öffentlichen Wegen und Gebäuden verringern und das Leben der Menschen in unserer Stadt direkt verbessern. Dazu können Sie natürlich abweichender Auffassung sein. Ich bitte jedoch darum, dies künftig vor dem Hintergrund belegbarer Fakten darzulegen.

Ausdrücklich distanziere ich mich von der von Ihnen dargestellten „Kumpanei“ als Ausdruck der Zusammenarbeit mit dem Oberbürgermeister René Wilke. Unser gemeinsames Wirken für die Stadt ist durch gegenseitigen Respekt und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit geprägt. Ich empfinde Ihre Darstellung als abwertend und verbitte mir dies.

Ich würde es begrüßen, wenn Sie auf Grundlage meiner Darlegungen in Ihrer kommenden Ausgabe eine inhaltliche Klarstellung veröffentlichen.

Freundliche Grüße

Corinna Schubert

Kämmerin