Hilfsnavigation
Informationen Bürgerservice 1 Diagonale
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt

Bürgerservice A-Z

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Kindertagesstätten

Aufnahmeverfahren

Es wird empfohlen, mindestens 6 Monate vor der geplanten Kinderbetreuung einen Platz zu suchen, um eine Betreuung ab dem Zeitpunkt sicherzustellen, ab dem der Betreuungsplatz auch tatsächlich benötigt wird. Sie können die Betreuungsform und die Einrichtung frei wählen, wenn der entsprechende Rechtsanspruch vorliegt und freie Kapazitäten vorhanden sind. Den Betreuungsvertrag für einen Kita-Platz schließen Sie dann direkt mit der Einrichtung. In der Kindertagespflege erfolgt ein Vertragsabschluss unter Beteiligung des Amtes für Jugend und Soziales. 

Sollten Sie in der von Ihnen gewünschten Kindertageseinrichtung keinen Platz erhalten, können Sie sich hier über freie Plätze informieren.

Übersicht freie Kita-Plätze 01.03.2024 (PDF, 231 kB)

Bei dringendem Bedarf weist Ihnen das Amt für Jugend und Soziales freie und geeignete Plätze nach. Diese können allerdings im gesamten Stadtgebiet liegen. Bis zu 30 Minuten Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln gelten als zumutbar.

Voraussetzung für die Aufnahme Ihres Kindes in Kindertagesbetreuung ist die Vorlage des Kita-Berechtigungsscheines in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.

Der Berechtigungsschein wird im Amt für Jugend und Soziales mit nachstehendem Antrag beantragt und hat die Funktion eines Bescheides. Er enthält alle notwendigen Angaben über Art und Umfang des festgestellten Anspruchs und kann bei jedem Träger einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegeperson in Frankfurt (Oder) eingelöst werden, wenn ein freier Platz zur Verfügung steht. Eltern und Träger erhalten mit dem Berechtigungsschein die Garantie, dass der belegte Platz unter Berücksichtigung der zu leistenden Elternbeiträge durch die Stadt finanziert wird.

Anfragen zur Kinderbetreuung sowie die Antragstellung sind per Post, per e-mail oder persönlich möglich:

Amt für Jugend und Soziales
Oderturm 18. Etage
Zi. 18.09 oder 18.10
Tel. 552-5045/ 552-5119
Kitabetreuung@frankfurt-oder.de

KiTa-Antrag (PDF, 2.1 MB, Antrag auf Erteilung eines Kita-Berechtigungsscheines für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung)

Selbstständigkeitserklärung (PDF, 25 kB)

Erklärung Unterschrift Ukraine (PDF, 176 kB)

Informationsblatt DSGVO Kita (PDF, 124 kB)