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01.08.2017

Mithelfen für mehr Sicherheit in unserer Stadt

Seit 1994 gibt es im Land Brandenburg die Sicherheitspartner, kurz SIPA genannt. Mit dem Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Brandenburg vom 01.06.2017 werden Sicherheitspartner zukünftig angemessener unterstützt als bisher.

Gegenwärtig sind in Frankfurt (Oder) sechs Sicherheitspartner tätig. Die Stadt wirbt nun für weitere Sicherheitspartnerschaften. Interessierte, die bei der Gewährleistung von mehr Ordnung und Sicherheit in unserer Stadt in und im unmittelbaren Wohnumfeld mitwirken wollen oder Fragen rund um das Thema „Sicherheitspartner“ haben, können sich gern an die Geschäftsstelle des städtischen Sicherheits- und Präventionsrates unter der Telefonnummer 0335/552 3241 wenden. Ansprechpartnerin ist Frau Jana Sabbarth.

Was ist ein Sicherheitspartner und welche Aufgaben und Befugnisse hat ein SIPA?

Sicherheitspartner stehen der Polizei sowie der Kommune als Partner zur Seite. Sie sind sozial engagierte Einwohnerinnen und Einwohner, die sich im Zusammenwirken mit Anderen aktiv für örtliche Sicherheitsbelange einsetzen und somit einen Beitrag zur Kriminalitätsvorbeugung bzw. Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bürger leisten. Sie nehmen keine Aufgaben von Polizei bzw. Ordnungsbehörde wahr, sondern wirken unterstützend bei der Verbesserung von Ordnung und Sicherheit in der Kommune mit. Sie informieren die Polizei oder die Ordnungsbehörde, wenn Gefahren erkannt, Straftaten beobachtet oder Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden.

Die Tätigkeitsfelder der SIPA liegen im präventiven Bereich. Sie werden sowohl in selbstgewählten als auch in empfohlenen örtlichen Schwerpunktbereichen tätig, etwa

-          in Form präventiver Rundgänge zur Verhinderung der Einbruchskriminalität,

-          durch die Sicherung von subjektiv als gefährdet eingestuften Räumen z. B. in Parkanlagen, Bahnhöfen durch verstärkte Präsenz,

-          durch die Begleitung von Kinder auf Schulwegen,

-          die Unterstützung der Kommune zur Veranstaltungssicherung sowie

-          durch die beratende Tätigkeit im Bereich Kriminalprävention wie z.B. zum Einbruchschutz oder Diebstahlschutz von Fahrräder

Interessierte und vertrauenswürdige Bürgerinnen und Bürger können z. B. im Rahmen von Einwohnerversammlungen, seitens der Stadtverordnetenversammlung, einer Interessengemeinschaft oder einer Institution des öffentlichen Lebens für die Tätigkeit als Sicherheitspartner vorgeschlagen werden. Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Polizeiinspektion.

Die persönlichen Angaben werden seitens der Polizei mit der Zustimmung des Antragsstellers geprüft (Polizeiliches Führungszeugnis, Prüfung beim Bundeszentralregister). Nach Feststellung der Zuverlässigkeit wird der Antragsteller durch die zuständige Polizeidirektion für die Dauer von drei Jahren bestellt.

Wichtig für alle Interessierten: Sicherheitspartner haben keine hoheitlichen Befugnisse und versehen Ihre Tätigkeiten unbewaffnet, auch dann, wenn der Sicherheitspartner Inhaber eines Waffenscheines, Jagdscheines bzw. einer Waffenbesitzkarte ist. Sie handeln nach den gleichen Grundsätzen, die für jede andere Person gelten, sogenannte Jedermanns-Rechte!

Im Rahmen ihrer Tätigkeit besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz durch die Unfallkasse Brandenburg sowie Haftungsversicherungsschutz über den Landessammelvertrag zur Haftpflichtversicherung des Landes Brandenburg Oberster Handlungsgrundsatz für SIPA „Bringen Sie sich und andere nicht in Gefahr“

Die ehrenamtliche Tätigkeit der SIPA wird nicht vergütet. Jeder Sicherheitspartner erhält eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 €. Diese wird nachträglich erstattet. Von dieser können Aufwendungen wie die Reinigung der Funktionsjacke, Tankkosten oder Verbrauchsmateriealien finanziert werden. Die Aufwandsentschädigung erhält der SIPA bei der für die Bestellung zuständigen Polizeidirektion. Für die Zeit seiner Bestellung stellt die Polizei eine Funktionsjacke mit der Aufschrift „Sicherheitspartner“ als Dauerleihgabe zur Verfügung.

Für die individuelle Ausstattung kann jeder SIPA finanzielle Mittel auf persönlichen Antrag erhalten. Die maximale Fördersumme beträgt 150 €. Förderfähige Ausstattungsgegenstände sind z.B. Kleidung, Mobiltelefon, Taschenlampe, Tasche, Digitalkamera oder Fernglas.

 

 

Der Sicherheits- und Präventionsrat der Stadt Frankfurt (Oder) wird im Herbst im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung noch einmal ausführlich über das Modell der Sicherheitspartnerschaften und Beteiligungsmöglichkeiten informieren.