- Personalausweis und/oder Reisepass
- alle Dokumente mitziehender Personen ( z. B. Personalausweise und Reisepässe, Kinderreisepässe)
- Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter oder Wohnungsbeber
Zusätzliche Hinweise: Diese Leistung kann sowohl im Bürgerbüro als auch in Kfz-Zulassungsbehörde in Anspruch genommen werden.
Antragstellung: persönliche Vorsprache des Antragstellers oder Bevollmächtigen
Rechtsgrundlagen: Bundesmeldegesetz in der geltenden Fassung