Bei der Niederlassungserlaubnis bzw. Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf das Merkblatt verwiesen.
Gebühr:
Bearbeitungsgebühr 67,50 € bis 125,00 €
Erteilungsgebühr 136,00 € bis 250,00 €
Die Bearbeitungsgebühr wird auf die Erteilungsgebühr angerechnet
Bearbeitung: 4 bis 16 Wochen
Erforderliche Unterlagen:
• Personalausweis
• Reisepass
• 2 aktuelle biometrische Passbilder
• Nachweis über gesichertes Einkommen aus eigene Erwerbstätigkeit, eigenem Einkommen oder
sonstigen eigenen Mitteln
• Nachweis über die geleisteten Beiträge von mind. 60 Monaten Pflichtbeiträge oder freiwillige
Beiträge
zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare
Leistungen
einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens
• Nachweis über erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses
• Mietvertrag
zzgl. weiteren Anforderungen entsprechend nachfolgendem Merkblatt
Formulare
Antragstellung: Antrag muss persönlich schriftlich in der Ausländerbehörde gestellt werden.
Rechtsgrundlagen: §§ 9 (2), und (3), 9a, 19, 21, 23 (2), 26 (3), und (4), 28 Aufenthaltsgesetz