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Wer die Raubfischangel benutzen möchte, muss im Besitz eines Fischereischeines sein. Dieser wird nach erfolgreicher Angelprüfung unbefristet ausgestellt. Wer in anderen Bundesländer die Angelfischerei ausüben möchte, muss ebenfalls im Besitz eines Fischereischeines sein. Kinder und Jugendliche (von 8 bis 18 Jahre), welche die Anglerprüfung noch nicht absolviert haben oder konnten, können zum Angeln in anderen Bundesländer einen Jugendfischereischein erhalten.
Zusätzliche Hinweise: Beim Wohnortwechsel in ein andres Bundesland, sollte dieser Fischereischein in ein Fischereischein des jeweiligem Bundesland umgetauscht werden.