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Haushalt der Stadt Frankfurt (Oder)

Allgemeine Erläuterungen zur Haushaltssatzung

Die Gemeinde hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der/Die Kämmerer/in stellt den Entwurf der Haushaltssatzung auf und legt ihn dem Hauptverwaltungsbeamten zur Feststellung vor. Dieser leitet den von ihm festgestellten Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeindevertretung zu. Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung ist der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Haushaltssatzung ist öffentlich bekannt zu machen. Enthält die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Teile, darf sie erst nach Erteilung der Genehmigung öffentlich bekannt gemacht werden. Ist die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht, so befindet sich die Gemeinde in der vorläufigen Haushaltsführung.

Kredite dürfen für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung aufgenommen werden. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen bedarf im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde. Auch der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (Ermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren) bedarf im Rahmen der Haushaltssatzung insoweit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, als in den Jahren, zu deren Lasten sie veranschlagt sind, insgesamt Kreditaufnahmen vorgesehen sind.

Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung; er ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Ist ein Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses nicht möglich, ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und darin der Zeitraum festzulegen, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird. Es wird von der Gemeindevertretung gesondert beschlossen und bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde. Das Haushaltssicherungskonzept ist Bestandteil des Haushaltsplans.

Rechtsgrundlagen:

Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) enthält entsprechende Vorschriften zur Haushaltswirtschaft (§§ 63 ff.). Darüber hinaus sind in der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (KomHKV) Regelungen getroffen.

Zuständigkeit in der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder):

Die Abteilung Finanzsteuerung ist verantwortlich für die Erstellung der jährlichen verwaltungsweiten Haushaltsplanung der Stadt Frankfurt (Oder) mit der Aufbereitung einer durch die Stadtverordneten beschlussfähigen Haushaltssatzung mit Ergebnis- und Finanzhaushalt, den Investitionen sowie dessen Durchführung und Abrechnung.

Veröffentlicht werden:
• Haushaltssatzungen bzw. des aktuellen Entwurfs mit Haushaltsplan
• Jahresrechnungen
• Bilanzen
• Haushaltssicherungskonzept.

Interaktiver Haushalt

Die Stadt Frankfurt (Oder) bietet mit dem Haushaltsentwurf 2023/2024 erstmalig eine neue und transparente Art der Darstellung aller Daten zum Haushalt mit dem sog. „Interaktiven Haushalt“.

Webbasiert wird in einer übersichtlichen Form das Zahlenmaterial zusätzlich grafisch aufbereitet. Dies ermöglicht allen mit nur wenigen Klicks die gewünschten Informationen komfortabel und detailliert aufzurufen.

Zudem bietet die Vergleichsdatenbank der IKVS die Möglichkeit verschiedenste Kennzahlen auszuwerten. Selbstverständlich besteht weiterhin die Möglichkeit, die Unterlagen zum Haushalt als PDF-Dokumente herunterzuladen.

Die Bedienung der Anwendung ist in weiten Teilen intuitiv möglich. Das bereitgestellte Benutzerhandbuch gibt Ihnen einen Überblick über die Grundfunktionen des „Interaktiven Haushalts“.

Jahresrechnungen ab 2010

Für die Abrechnung eines jeden Haushaltsjahres ist ein Jahresabschluss nach § 82 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Dieser muss klar und übersichtlich sein.

Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist.

Der Jahresabschluss hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.

Jahresrechnung 2019 (PDF, 9.4 MB)

Jahresrechnung 2018 (PDF, 8.8 MB)

Jahresrechnung 2017 (PDF, 9.6 MB)

Jahresrechnung 2016 (PDF, 8 MB)

Jahresrechnung 2015 (PDF, 8.3 MB)

Jahresrechnung 2014 (PDF, 6.2 MB)

Jahresrechnung 2013 (PDF, 7.6 MB)

Jahresrechnung 2012 (PDF, 12.3 MB)

Jahresrechnung 2011 (PDF, 11.4 MB)

Jahresrechnung 2010 Teil 2 (PDF, 6.8 MB)

Jahresrechnung 2010 Teil 1 (PDF, 19.5 MB)