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Grundbesitzabgaben - Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird. Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte und es übergibt der Gemeinde den Messbescheid als Grundlage der Steuerfestsetzung. Als Stichtag gelten immer die Eigentumsverhältnisse zum 01.01. Unterjährige Veränderungen führen nicht zur Aufhebung. An den Messbetrag ist die Gemeinde gebunden. Die Steuer errechnet sich aus der Multiplikation mit dem beschlossenen Hebesatz.

Gebühr

keine

Bearbeitung

Nach Vorlage des Messbescheides des Finanzamtes

Einzug der Grundsteuer per Lastschrift

Sofern Sie beabsichtigen, die Grundsteuer per Lastschrift von Ihrem Konto einziehen zu lassen, ist die Erteilung eines sog. SEPA-Lastschriftmandates durch Sie erforderlich. Bitte füllen Sie dazu den entsprechenden Vordruck (siehe rechte Randspalte) aus und übersenden diesen unterzeichnet an die:

Stadt Frankfurt (Oder)
Stadtkasse
Marktplatz 1
15230 Frankfurt (Oder)
 
Eine Übermittlung per Fax oder Email ist nicht zulässig.
 

Erforderliche Unterlagen

Verträge, welche die Veränderung von Eigentumverhältnissen beinhalten.

Rechtsgrundlagen

Grundsteuergesetz

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Realsteuern der Stadt Frankfurt (Oder) im Haushaltsjahr 2014 (Hebesatzsatzung 2014) vom 29.08.2013
Hebesatzsatzung 2014 (PDF, 9 kB)