Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.
Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Personalausweisgesetz (PAuswG)
Personalausweisverordnung (PAuswV)
Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Welche Unterlagen bei der Beantragung eines Personalausweises vorgelegt werden müssen, entscheidet die Personalausweisbehörde nach eigenem Ermessen.
In der Regel werden folgende Dokumente benötigt:
•gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
•bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich.
•ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Zusätzlich kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein, z. B. Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde.
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Gültigkeit:
Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?
2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?
3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?
4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?
5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?
6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?
7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?
8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?
9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?
Servicenummer neuer Personalausweis
Telefon |
+49 1801 333333 |
Öffnungszeiten |
Mo 07:00 - 18:00 Uhr Di 07:00 - 18:00 Uhr Mi 07:00 - 18:00 Uhr Do 07:00 - 18:00 Uhr Fr 07:00 - 18:00 Uhr |
Sonstige Angaben |
Gebührenpflichtig: 0,39 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk |
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Persönliches Erscheinen bei der Personalausweisbehörde für Personenidentifikation;
- Übergabe Lichtbild;
- Unterschrift leisten;
- biometrische Ausweisdaten feststellen und dokumentieren;
- PIN-Brief empfangen;
- Ggf. Abholbenachrichtigung empfangen;
- Ausweis bei Personalausweisbehörde in Empfang nehmen;
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens zwei Wochen, bis der Personalausweis in der Personalausweisbehörde abgeholt werden kann.
Bundesministerium des Innern - IT I4
Personalausweisbehörde ihrer Kommune
Beantragung eines Personalausweises