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Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragen
[Nr.99007013001000 ]

Arbeitnehmerüberlassung wird auch als Zeit- oder Leiharbeit bezeichnet. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis. Um diese zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen.

Die Erlaubnis wird von der Agentur für Arbeit auf ein Jahr befristet erteilt. Sie kann unbefristet erteilt werden, wenn Sie 3 aufeinanderfolgende Jahre erlaubt tätig waren.

Bei einer Arbeitnehmerüberlassung müssen Sie unter anderem darauf achten, dass

  • der Gleichstellungsgrundsatz und relevante Tarifverträge korrekt angewendet werden,
  • die Überlassungshöchstdauer nicht überschritten wird,
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer richtig, entsprechend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit entlohnt werden,
  • Die geltenden Mindestlöhne und der Aufwendungsersatz gezahlt werden und
  • die Regelungen des Teilzeit und Befristungsgesetzes eingehalten werden,
  • Entgelt und Entgeltersatzleistungen sowie Urlaub beziehungsweise Urlaubsabgeltung richtig gewährt werden
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer auch in Zeiten ohne Verleih an Dritte zu vergüten sind,
  • Lohnsteuer und Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung korrekt abgeführt werden.

Durch Betriebsprüfungen überwacht die Agentur für Arbeit regelmäßig, ob Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten und die Arbeitnehmerüberlassung ordnungsgemäß ausgeübt wird.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a)
  • Chronologischer Handelsregisterauszug
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterliste
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Angaben Baubetrieb (AÜG 2c)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart O) für die vertretungsberechtigte/n Person/en Ihres Unternehmens
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die vertretungsberechtige/n Person/en (GZR 3) sowie für Ihr Unternehmen (GZR 4)
  • Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft
  • Bescheinigung der Krankenkasse über mindestens die Hälfe Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Nachweis über liquide Mittel über 2.000 EUR pro (geplanter/m) Leiharbeiternehmerin und Leiharbeiter
  • Muster eines Arbeitsvertrages für Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer
  • Muster eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages
  • Für die erstmalige Beantragung einer Erlaubnis reichen Sie bitte eine Übersicht über den Werdegang / Lebenslauf der vertretungsberechtigte/n Personen ein
  • Vollmacht für die Antragstellung, sofern diese nicht von einer durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag (zum Beispiel Geschäftsführer, Prokurist) vertretungsberechtigten Person erfolgt

Fristen

Für den Erstantrag gibt es keine Frist. Empfohlen wird, den Erstantrag spätestens 3 Monate vor dem geplanten Tätigkeitsbeginn zu stellen.

Den Antrag auf Verlängerung einer Erlaubnis müssen Sie spätestens 3 Monate vor Ablauf der Erlaubnis stellen.

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja, bei Online-Antragstellung erfolgt Identifizierung mittels elektronischen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Ansprechpunkt

Je nach Geschäftssitz Ihrer Firma ist die Agentur für Arbeit in Düsseldorf, Kiel oder Nürnberg für Sie zuständig. Welche Dienststelle für Ihr Bundesland oder Ihren Staat zuständig ist, entnehmen Sie dem Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a). Dort finden Sie auch Telefonnummern und E-Mail-Adressen zu den Dienststellen.