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Personalausweis
[Nr.99008001000000 ]

Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.

Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen bei der Beantragung eines Personalausweises vorgelegt werden müssen, entscheidet die Personalausweisbehörde nach eigenem Ermessen.

In der Regel werden folgende Dokumente benötigt:

•gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)

•bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich.

•ein aktuelles biometrisches Lichtbild

Zusätzlich kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein, z. B. Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Fristen

Gültigkeit:

  • 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
  • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre
  • Vorläufiger Personalausweis höchstens 3 Monate gültig

Hinweise (Besonderheiten)

Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
   

1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?

  • Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
    • der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
    • vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
    • ein gültiger Reisepass vorhanden ist

2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?

  • Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.

3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?

  • Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).
     

4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?

  • Ja
     

5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?

  • Ja, dies sind:
    • Unterschrift
    • Größe, Farbe der Augen
    • Seriennummer

6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?

  • Ja, dies sind auf Wunsch:
    • elektronische Signatur
    • 2 Fingerabdrücke 

7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?

  • Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?

  • Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
  • Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?

  • Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.

Ansprechpunkt

Servicenummer neuer Personalausweis

Telefon

+49 1801 333333

Öffnungszeiten

Mo 07:00 - 18:00 Uhr

Di 07:00 - 18:00 Uhr

Mi 07:00 - 18:00 Uhr

Do 07:00 - 18:00 Uhr

Fr 07:00 - 18:00 Uhr

Sonstige Angaben

Gebührenpflichtig: 0,39 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Verfahrensablauf

- Persönliches Erscheinen bei der Personalausweisbehörde für Personenidentifikation;

- Übergabe Lichtbild;

- Unterschrift leisten;

- biometrische Ausweisdaten feststellen und dokumentieren;

- PIN-Brief empfangen;

- Ggf. Abholbenachrichtigung empfangen;

- Ausweis bei Personalausweisbehörde in Empfang nehmen;

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens zwei Wochen, bis der Personalausweis in der Personalausweisbehörde abgeholt werden kann.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern - IT I4

Fachlich freigegeben am

19.01.2015

Zuständige Stelle

Personalausweisbehörde ihrer Kommune

Teaser

Beantragung eines Personalausweises