Die Stadt Frankfurt (Oder) stellt in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den freien Trägern als Betreiber der Kindertagesstätten sowie den Kindertagespflegepersonen ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung in Form von Kindertagesstätten (einschließlich Horten), Kindertagespflegestellen und Eltern-Kind-Gruppen zur Verfügung.
Dafür stehen in Frankfurt(Oder) derzeit 38 Kindertagesstätten, 11 Kindertagespflegestellen sowie 2 pädagogisch begleitete Spielgruppen (Eltern- Kind-Gruppen) in Trägerschaft von 21 freien Trägern zur Verfügung.
Gemäß § 24 SGB VIII sowie dem Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg haben Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis Ende der 4. Klasse einen Anspruch auf Kindertagesbetreuung mit einer Mindestbetreuungszeit von täglich 6 (Vorschulbereich) bzw. 4 Stunden (Hort). Für eine längere Betreuungszeit sowie für Kinder unter einem Jahr und in der 5. und 6. Klasse orientiert sich die Feststellung des Betreuungsbedarfes an der zeitlichen Beanspruchung durch Erwerbstätigkeit oder andere bedarfsbegründende Tätigkeiten (zuzüglich Wegezeiten) und/oder den sonstigen Erfordernissen aus sozialen, pädagogischen oder familiären Gründen.
Es wird empfohlen, mindestens 6 Monate vor der geplanten Kinderbetreuung einen Platz zu suchen, um eine Betreuung ab dem Zeitpunkt sicherzustellen, ab dem der Betreuungsplatz auch tatsächlich benötigt wird. Sie können die Betreuungsform und die Einrichtung frei wählen, wenn der entsprechende Rechtsanspruch vorliegt und freie Kapazitäten vorhanden sind. Den Betreuungsvertrag für einen Kita-Platz schließen Sie dann direkt mit der Einrichtung. In der Kindertagespflege erfolgt ein Vertragsabschluss unter Beteiligung des Amtes für Jugend und Soziales.
Sollten Sie in der von Ihnen gewünschten Kindertageseinrichtung keinen Platz erhalten, können Sie sich hier über freie Plätze informieren.
Übersicht freie Kita-Plätze 01.03.2023 (PDF, 232 kB)
Bei dringendem Bedarf weist Ihnen das Amt für Jugend und Soziales freie und geeignete Plätze nach. Diese können allerdings im gesamten Stadtgebiet liegen. Bis zu 30 Minuten Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln gelten als zumutbar.
Voraussetzung für die Aufnahme Ihres Kindes in Kindertagesbetreuung ist die Vorlage des Kita-Berechtigungsscheines in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.
Der Berechtigungsschein wird im Amt für Jugend und Soziales mit nachstehendem Antrag beantragt und hat die Funktion eines Bescheides. Er enthält alle notwendigen Angaben über Art und Umfang des festgestellten Anspruchs und kann bei jedem Träger einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegeperson in Frankfurt (Oder) eingelöst werden, wenn ein freier Platz zur Verfügung steht. Eltern und Träger erhalten mit dem Berechtigungsschein die Garantie, dass der belegte Platz unter Berücksichtigung der zu leistenden Elternbeiträge durch die Stadt finanziert wird.
Anfragen zur Kinderbetreuung sowie die Antragstellung sind per Post, per e-mail oder persönlich möglich:
Amt für Jugend und Soziales
Oderturm 18. Etage
Zi. 18.09 oder 18.10
Tel. 552-5045/ 552-5119
Kitabetreuung@frankfurt-oder.de
KiTa-Antrag (PDF, 1 MB, Antrag auf Erteilung eines Kita-Berechtigungsscheines für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung)
Selbstständigkeitserklärung (PDF, 25 kB)
Erklärung Unterschrift Ukraine (PDF, 176 kB)
Informationsblatt DSGVO Kita (PDF, 124 kB)
Gemäß KitaGesetz des Landes Brandenburg werden die Kosten der Kindertagesbetreuung durch Eigenleistungen des Trägers, durch Elternbeiträge, durch die Gemeinde sowie durch Zuschuss des leistungsverpflichteten örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt. Für die Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung werden daher Elternbeiträge erhoben (für Kindertagesstätten und Horte durch den Träger der Einrichtung/ für Kindertagespflege durch das Amt für Jugend und Soziales). Diese sind sozialverträglich gestaffelt und bemessen sich nach dem Alter und der Anzahl der Kinder, dem Einkommen sowie dem vereinbarten Betreuungsumfang.
Außerdem ist für das Mittagessen ein privat-rechtliches Entgelt zu entrichten.
Ab 1. Januar 2023 gelten folgende neuen Landesregelungen gemäß KitaGesetz für die Erhebung von Elternbeiträgen in allen Betreuungsformen (Krippe/ Kita/ Hort/ Kindertagespflege):
Für kein Kind wird es aufgrund der Neuregelungen höhere Beiträge als bisher geben. Sollten die neuen Landeshöchstbeiträge höher sein als die bisherigen kommunalen Beiträge gelten die alten Beiträge weiter.
Nähere Informationen sind dem beiliegenden Schreiben vom 19.12.2022 sowie den Tabellen mit den bisherigen und neuen Beiträgen zu entnehmen.
Beitragsfrei sind alle Leistungen, die eine Kita im Rahmen ihres regulären Betreuungs-, Bildungs- und Versorgungsauftrages erbringt und die keinen außergewöhnlichen Standard für Kitas in Brandenburg darstellen. Die Beitragsfreiheit gilt nicht für externe Angebote, also für Leistungen die von Dritten angeboten werden (z.B. Musikunterricht).
Eltern, die die o.g. Sozialtransferleistungen erhalten, haben außerdem die Möglichkeit, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung über das Bildungs- und Teilhabepaket zu stellen.
Danach können z.B. die Kosten für das Mittagessen für Kinder in Kindertagesbetreuung und für SchülerInnen komplett übernommen werden.
Bei Fragen zu diesen Themen wenden Sie sich bitte an Ihre Kita-Leitung, Ihren Kita-Träger oder an das Amt für Jugend und Soziales.
Dokumente:
Information zur Elternbetragsentlastung (PDF, 335 kB)
Beitragstabellen alt-neu ab 2023 (PDF, 300 kB)
Elternbeiträge Frankfurt (Oder) ab 2023 (PDF, 96 kB)
Kindertagespflege alt-neu ab 2023 (PDF, 156 kB)
Kindertagespflege Frankfurt (Oder) ab 2023 (PDF, 119 kB)
Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes- KitaG (PDF, 627 kB)
Externe Links: