Allgemeiner Sozialer Dienst

Beratung und Unterstützung

  • Beratung, Unterstützung, Förderung von jungen Menschen und ihren Familien   bei der Ausübung Personensorge, zum Umgang, in allgemeinen Lebensfragen
  • sowie zur Förderung von jungen Menschen und ihren Familien
  • amb., stat. Hilfen und teilstat. Hilfen nach dem SGB VIII, Hilfen für junge Volljährige, Hilfen für Mütter/Väter und Kinder, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, gerichtliche Mitwirkung, Inobhutnahme

In Notfällen außerhalb der Sprechzeiten ist es möglich, sich an den Kinder- und Jugendnotdienst zu wenden.

Rechtsgrundlagen:

  • Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe - ,
  • BGB,
  • Familienverfahrensrecht- FamFG

Online-Terminvergabe:

Ansprechpartnerin:

Online-Terminvergabe Amt 50

allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung

Allgemeine Sprechzeiten

Dienstag 09:00​ - 12:00 Uhr​ und
13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr