Schülerinnen und Schüler, die die Klassen 11 bis 13
besuchen, können Leistungen nach diesem Gesetz beantragen, sofern sich ihr ständiger Wohnsitz im Land Brandenburg befindet und keine Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gewährt werden.
Sie haben die Möglichkeit den Antrag online auszufüllen und nach einer Prüfung Ihrer Angaben auf Vollständigkeit an das Amt für Ausbildungsförderung zu senden. Dafür verwenden Sie bitte die elektronische Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder senden den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag an das Amt für Ausbildungsförderung.
Bitte beachten Sie auch die im Hinweisblatt genannten Unterlagen (zum Beispiel die Arbeitgeberbescheinigung der Eltern).
Durch die Schule ist die entspechende Schulbescheinigung auszufüllen.
Ausbildungsförderung wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag bei der Behörde eingeht. Zur Fristwahrung genügt ein schriftlicher formloser Antrag.
Die vollständigen Anträge können Sie über das Uploadportal hochladen, per Post übersenden oder persönlich im Amt für Ausbildungsförderung abgeben.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit der vollständigen Anträge beträgt bis zu 6 Wochen.
Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnern der Ausbildungsförderung.
Weitere Informationen erhalten Sie im Flyer zum BbgAföG.