Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand für ein minderjähriges Kind mit den folgenden Aufgaben:
Gebühr: keine
Bearbeitung: individuelle Bearbeitungszeit entsprechend des Einzelfalls
Erforderliche Unterlagen: Geburtsurkunde des Kindes
Ansprechpartnerinnen siehe links: Bitte orientieren Sie sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens Ihres Kindes
Zusätzliche Hinweise: vorherige Beratung empfehlenswert
Antragstellung: Antragsberechtigt ist der alleinsorgeberechtigte Elternteil sowie bei gemeinsamer elterliche Sorge, der Elternteil in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Rechtsgrundlagen: §§ 1712 ff BGB