Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens Hilfe bedürfen, können Hilfe zur Pflege beantragen. Diese umfasst häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und stationäre Pflege.
bis zu 14 Tagen
nach Absprache
Antragstellung: ja
Rechtsgrundlagen: § 61 SGB XII
Online-Terminvergabe: (wird demnächst freigeschaltet)