Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird durch den Sozialhilfeträger gewährt und beinhaltet Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Informationen bieten zum Beispiel die Behindertenberatungsstelle im Gesundheitsamt, die Gleichstellungsbeauftragte oder das Amt für Jugend und Soziales an.
Gebühr: keine
Bearbeitung: bis zu 14 Tagen
Antragstellung: ja
Rechtsgrundlagen: SGB IX und SGB XII
Online-Terminvergabe: (wird demnächst freigeschaltet)