Hilfsnavigation
Informationen Bürgerservice 1 Diagonale
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt

Bürgerservice A-Z

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz

Informationen zum Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG)

Wer kann diese Leistung beantragen?

Schülerinnen und Schüler, die die Klassen 11 bis 13

  • eines Gymnasiums bzw. einer Gesamtschule
  • einer Fachoberschule, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt oder
  • eines beruflichen Gymnasiums (gymnasiale Oberstufe am Oberstufenzentrum)

besuchen, können Leistungen nach diesem Gesetz beantragen, sofern sich ihr ständiger Wohnsitz im Land Brandenburg befindet und keine Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gewährt werden.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie haben die Möglichkeit den Antrag online auszufüllen und nach einer Prüfung Ihrer Angaben auf Vollständigkeit an das Amt für Ausbildungsförderung zu senden. Dafür verwenden Sie bitte die elektronische Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder senden den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag an das Amt für Ausbildungsförderung.

Bitte beachten Sie auch die im Hinweisblatt genannten Unterlagen (zum Beispiel die Arbeitgeberbescheinigung der Eltern).

Durch die Schule ist die entspechende Schulbescheinigung auszufüllen.

Ausbildungsförderung wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag bei der Behörde eingeht. Zur Fristwahrung genügt ein schriftlicher formloser Antrag.

Die vollständigen Anträge können Sie über das Uploadportal hochladen, per Post übersenden oder persönlich im Amt für Ausbildungsförderung abgeben.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit der vollständigen Anträge beträgt bis zu 6 Wochen.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnern der Ausbildungsförderung.

Weitere Informationen erhalten Sie im Flyer zum BbgAföG.

Online-Terminvergabe: (wird demnächst freigeschalten)