Es besteht eine Beitragserhebungspflicht für die Stadt Frankfurt (Oder).
Gebühr:
- für Beitragsbescheide und Widerspruchsbescheide keine
- für Anliegerbescheinigungen nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Frankfurt (Oder)
Bearbeitung:
Es können schon mit Baubeginn Vorausleistungen auf die zu erwartenden Straßenbaubeiträge erhoben werden. Ansonsten sind innerhalb von 4 Jahren nach beitragsrechtlicher Fertigstellung der Straßenbaumaßnahmen, die Straßenbaubeiträge zu erheben. Die Bürger haben die Möglichkeit gegen die Beitragsbescheide Widerspruch zu erheben und Anträge auf Aussetzung der Vollziehung, Stundungen/Ratenzahlungen oder Erlass der Forderungen zu stellen.
Zusätzliche Hinweise:
In der Abteilung können auch Anträge auf Erteilung einer Bescheinigung über eventuelle Straßenbau-beiträge gemäß Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg die auf Grundstücken lasten (Anliegerbescheinigung) gestellt werden.
Antragstellung: Der Antrag auf eine Anliegerbescheinigung ist schriftlich zu stellen.
Rechtsgrundlagen:
Die Straßenbaubeitragssatzung finden Sie hier:
Straßenbaubeitragssatzung (PDF, 1 MB, Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und von Kostenersatz für Grundstückszufahrten in der Stadt Frankfurt (Oder) (Straßenbaubeitragssatzung - SBBS) vom 28.06.2017)