Im Falle eines nicht störungsfreien Funktionierens einer Lichtsignalanlage, können diese Hinweise direkt an die Fachabteilung gemeldet werden.
Beispiele:
- Fußgänger-Anforderungstaster reagiert nicht
- Anforderungs-Schleifen für Kfz reagiert nicht
- defekte Signalgeberlampen
Bearbeitung: nach Eingang des Hinweises
Zusätzliche Hinweise: Meldungen können telefonisch oder per E-Mail bei der zuständigen Stelle eingehen.