Im Zuge der Bearbeitung einer Vielzahl von Zulassungsangelegenheiten sind durch die Bürger/innen neben der Zulassungsbescheinigung Teil I ( sogenannte Zulassung) auch das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II ( Fahrzeugbrief) vorzulegen. Mitunter liegt dieser den Antragstellern nicht vor, beispielsweise wenn dieser bei einem Sicherungsgeber hinterlegt ist. In diesem Fall muss der Halter die Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an die Kfz-Zulassungsbehörde anfordern. Erst dann ist die weitere Bearbeitung des Anliegens durch die Kfz-Zulassungsbehörde möglich.
Über den nachfolgenden Link erhalten die Bürger/innen die Information, ob die Zulassungsbescheidung Teil II in der Kfz-Zulassungsbehörde eingegangen ist.