Ein in Frankfurt (Oder) zugelassenes Fahrzeug soll auf einen neuen Fahrzeughalter zugelassen werden.
Gebühr: auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
bei Beibehaltung des Kennzeichens
zzgl. Kosten für Prägung der Kennzeichentafeln
Hinweis: Die zugeteilten Kennzeichen sind bei den Schilderprägern zu beschaffen.
Bearbeitung: sofort
Bei Privatpersonen :
des Weiteren:
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (PDF, 116 kB, SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer)
Zusätzliche Hinweise:
Bei offenen Gebührenforderungen der Kfz-Zulassungsbehörde gegenüber dem Fahrzeughalter erfolgt keine Zulassung des Fahrzeugs. (Grundlage: Gesetz über die Verweigerung der Zulassung bei rückständigen Gebühren und Auslagen; GVBl. Brandenburg Teil I Nr. 5 v. 27.04.2006)
Bei Kraftfahrzeugsteuerrückständen und Rückständen aus Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer des Fahrzeughalters bei den Finanzämtern des Landes Brandenburg erfolgt keine Zulassung des Fahrzeugs. (Kraftfahrzeugsteuergesetz ; BGBl. I S 3818, in der z.Z. gültigen Fassung )
Antragstellung: persönlich oder durch bevollmächtigte Dritte
Rechtsgrundlagen: