Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Über den oben stehenden Formularassistenten können Sie eine Hausnummer online beantragen. Sollten Vollmachten oder Lageskizzen vorliegen, können diese im Onlineantragsverfahren hochgeladen werden.
Die Zuweisung von Straßen und Hausnummern ist zum zweifelsfreien Auffinden bestimmter Objekte, besonders in Fällen der Gefahrenabwehr (Ärzte, Feuerwehr u. a.), dringend notwendig. Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Die Zuordnung der Hausnummer kann im Zuge des Bauantragsverfahrens erfolgen oder auf Antrag beim Kataster und Vermessungsamt Frankfurt (Oder).
Informationsblatt DSGVO Online-Formular Antrag auf Vergabe einer Hausnummer (PDF, 370 kB)
Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Frankfurt (Oder), (Tarifstelle Nr. 1.5.), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 15, Frankfurt (Oder) vom 18. Dezember 2019 auf Seite 180
Nach Antragseingang
Bei Antragstellung werden die Flurstücksangaben (Straßenname, Flur- und Flurstücksnummer) und Angaben zum Gebäude benötigt.
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir vorab um Terminvereinbarung.