Hilfsnavigation
Informationen Bürgerservice 1 Diagonale
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt

Bürgerservice A-Z

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Der örtliche Jugendhilfeträger – in der Regel das Jugendamt – muss seine Planungsverpflichtung wahrnehmen.
Jugendhilfeplanung umfasst:

  • Die Erhebung des Bestandes an Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und ihre Leistungsfähigkeit;
  • Die Ermittlung der Wünsche und des Bedarfs an Leistungen der Kinder und Jugendhilfe für Heranwachsende und ihre Familien;
  • Eine auf Bestandserhebung und Bedarfsermittlung gründende Maßnahmeplanung.


Bearbeitung: keine individuelle Leistungsbearbeitung;  vorzugsweise Prozessgestaltung und -begleitung

Rechtsgrundlagen: §§ 79 - 81 SGB VIII, insbesondere § 80 SGB VIII

Familienwegweiser