Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung Ihres Reisepasses veranlassen.
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.
Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.
keine
Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.
Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.
keine (Eintragung vor Ort)
unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort
Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde