Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) führen für jeden Zulassungsbezirk ein Zahnarztregister, in dem sie Zahnärztinnen und Zahnärzte erfassen. Das Register enthält Angaben über Ihre Person und Ihre berufliche Tätigkeit als Zahnärztin oder Zahnarzt. Diese Angaben sind für Ihre Zulassung von Bedeutung.
Sie müssen sich zunächst in das Zahnarztregister eintragen lassen, wenn Sie
Die Aufnahme in das Zahnarztregister beantragen Sie.
Sie müssen alle im Antrag gemachten Angaben nachweisen.
Die Dokumente legen Sie im Original oder als beglaubigte Abschrift vor.
Hinweis: Wenn Sie die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen können, müssen Sie auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Fragen Sie direkt bei der KZV Land Brandenburg nach, auf welche Art Sie die Nachweise erbringen können.
Antragsgebühr für die Eintragung in das Zahnarztregister: EUR 100,00
keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zahnarztregisterstelle bei der Bezirksdirektion der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Land Brandenburg, in dessen Zulassungsbezirk Sie wohnen
Hinweis: Bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands können Sie das Zahnarztregister frei wählen.