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Bildungs- und Teilhabeleistungen

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Zurückstellung vom Schulbesuch Anordnung
[Nr.99088014088000 ]

Die Schulleiterin/der Schulleiter kann ein Kind einmalig für ein Schuljahr vom Schulbesuch zurückstellen, wenn zu erwarten ist, dass es den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entsprechen kann.

Die Entscheidung wird auf der Grundlage der schulärztlichen Stellungnahme, des Schulaufnahmegesprächs und weiterer Informationen, die der Schule vorliegen, getroffen.

Kinder, die vom Schulbesuch für ein Schuljahr zurückgestellt sind, müssen eine Kindertageseinrichtung oder eine Maßnahme der rehabilitativen Frühförderung besuchen. Der Nachweis hierüber ist durch die Eltern gegenüber der Schule vorzulegen.

Die Zurückstellung vom Schulbesuch soll nur den Ausnahme darstellen.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Feststellung, dass das Kind den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entsprechen kann

Verfahrensablauf

Das Verfahren zur Aufnahme in die Grundschule findet im Jahr vor der Einschulung statt:

Sept./Okt. – Sprachstandsfeststellung in der Kita

Okt./April – schulärztliche Untersuchung

Dez./Feb. – Anmeldung in der Grundschule/Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch

Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule

Bearbeitungsdauer

ca. 3 Monate

Fristen

Ende Feb. Anmeldung in der Grundschule

Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule

Formulare/Schriftformerfordernis