kommenberechnung nach den §§ 20 - 24 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) für:
- Förderung des Erwerbs von Geschäftsanteilen an Wohnungsgenossenschaften durch künftige
Mitglieder durch die Investitions- und Landesbank Brandenburg (ILB) nach der Genossenschafts-
Richtlinie
- als Nachweis der Berechtigung zum Bezug einer Wohnung des betreuten Wohnens im Heim,
sofern die Einkommensgrenze für den Bezug von Sozialwohnungen um nicht mehr als 20 v.H.
überschritten wird
Gebühr: 15,00 € (Gebührenbefreiung für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII)
Erforderliche Unterlagen: Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, u.U. auch letzter Steuerbescheid, ggf. weitere Unterlagen: Schwerbehindertenausweis oder Pflegebescheid, Eheurkunde, Arbeits- oder Ausbildungsvertrag u.ä.
Antragstellung: Gebunden an ein Antragsformular
Rechtsgrundlagen: Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG), Gebührenordnung im Bereich Wohnungswesen des Landes Brandenburg