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KITA-Fachaufsicht

Kindertagesbetreuung soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten und dem Wohl und der Entwicklung der Kinder dienen. In der Stadt Frankfurt (Oder) gibt es dafür ein vielfältiges Angebot von Kindertagesstätten, -tagespflegestellen sowie Eltern-Kind-Gruppen.  Das Amt für Jugend und Soziales ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe an der Fachaufsicht beteiligt, übernimmt die Praxisberatung für Angebote der Kindertagesbetreuung und steht Eltern bei Fragen und Problemen zur Verfügung.
 
Gebühr: keine
 
Bearbeitung: nach Bedarf

Erforderliche Unterlagen: Formulare des Landesjugendamtes für Betriebserlaubnisverfahren
 
Zusätzliche Hinweise:
Das Landesjugendamt Brandenburg führt die Aufsicht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gemäß §§ 45 bis 48 a SGB VIII und ist zuständig für die Erteilung der Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen. 
 
Rechtsgrundlagen: §§ 22 - 24, 69 SGB VIII/ § 20 AG-KJHG Brandenburg/Kita-Gesetz des Landes Brandenburg