Wurde ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt (Leibesfrucht, die tot geboren wurde und weniger als 500g wiegt), können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt Ihnen hierüber eine Bescheinigung.
§ 31 Absatz 3 Personenstandsverordnung (PStV)
Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales – Geb OMIK
Nachweis, dass eine Fehlgeburt stattgefunden hat, zum Beispiel:
keine
Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Fehlgeburt fallen Kosten in Höhen von 10 € an.
keine
Wenden Sie sich persönlich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.
Ministerium des Innern und für Kommunales, Ref. 23
Das Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.
Wurde Ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt, können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt hierüber eine Bescheinigung.