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Befreiung von der Ausweispflicht

Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien, die voraussichtlich dauerhaft pflegebedürftig sind oder sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht mehr allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Gebühr: gebührenfrei
 
Bearbeitung: sofort

Erforderliche Unterlagen:
-  bisheriger Personalausweis oder Reisepass 
- Geburts- oder Eheurkunde bzw. Familienbuch 
- Betreuerausweis/Bestallungsurkunde oder entsprechenden Beschluss des Amtsgerichtes im
  Original 
- Vertretungsvollmacht im Original

Zusätzliche Hinweise:
Die ausgestellte Bescheinigung ist ohne Passfoto unbefristet gültig und enthält alle Daten der Person (ausgenommen Augenfarbe und Größe), die auch im Personalausweis eingetragen worden wären.

Antragstellung: durch  Betreuer/In oder eine vertretungsberechtigte Person
 
Rechtsgrundlagen: Gesetz über Personalausweise (§ 1 PAuswG)