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Fahrerlaubnis; Neuerteilung nach Entzug, Versagung oder Verzicht

Die Fahrerlaubnis wird auf schriftlichen Antrag für eine oder mehrere Klassen erteilt. Mit der Aushändigung des Führerscheins bzw. der Fahrberechtigung gilt die Fahrerlaubnis als erteilt.
Bei Bedenken gegen die körperliche und geistige Eignung kann die Vorlage von fachärztlichen Gutachten durch Ärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder medizinisch-psychologische Gutachten angeordnet werden. In bestimmten Fällen sind Aufbauseminare oder Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung zu absolvieren.
Die Fahrerlaubnis erlischt mit der gerichtlichen oder behördlichen Entziehung oder dem Verzicht darauf. Bei Verhängung einer Sperrfrist lebt sie auch nicht nach deren Ablauf automatisch auf. Die Fahrerlaubnis muss nach den Vorschriften der Ersterteilung neu erteilt werden. Die Besitzstände sind erloschen. Eine Prüfungspflicht ergibt sich aus der Zeitdauer des Entzuges und der Neuerteilung ( 10 Jahre) für alle Klassen .

Gebühr: auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr 139,40 € -  209,40  €

Bearbeitung: 1 – 3 Monate

Erforderliche Unterlagen: 
Allgemein:
• Personalausweis oder Reisepass ( Vorlage bei Antragstellung)
• 1 biometrisches Lichtbild
 
Zusätzlich für Klassen A, A1, A2, AM B, BE, L, T:
• Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten über das Sehvermögen
• Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Maßnahmen
• behördliches Führungszeugnis- persönliche Beantragung im Bereich Bürgerbüro der Stadt Frankfurt (Oder) unter
   Angabe des Verwendungszweckes „Neuerteilung der Fahrerlaubnis“

Zusätzlich für Klassen C, C1, CE, C1E:
• Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes
• Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis- 
   verordnung
• Nachweis 1. Hilfe
• behördliches Führungszeugnis- persönliche Beantragung im Bereich Bürgerbüro der Stadt Frankfurt (Oder) unter
   Angabe des Verwendungszweckes „ Neuerteilung der Fahrerlaubnis“

Zusätzlich für Klassen D, D1, DE, D1E:
• Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes
• Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-
   verordnung
• Nachweis 1. Hilfe
• Nachweis Eignung der besonderen Anforderungen nach Anlage 5 Nr. 2.2 Fahrerlaubnisverordnung
• behördliches Führungszeugnis- persönliche Beantragung im Bereich Bürgerbüro der Stadt Frankfurt (Oder) unter
   Angabe des Verwendungszweckes „Neuerteilung der Fahrerlaubnis“

Antragstellung: schriftlich
Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist erforderlich.
Änderung
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 2 und 6  Straßenverkehrsgesetz, §§ 1 bis 25 und Anlagen 5 und 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung