Hilfsnavigation
Informationen Bürgerservice 1 Diagonale
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt

Bürgerservice A-Z

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Fahrerlaubnis; Umtausch in EU-Führerschein

Für Fahrerlaubnisse, die vor dem 01.01.1999 erteilt wurden, besteht nach gegenwärtiger Rechtslage keine Pflicht zur Umstellung. Somit bleiben Fahrerlaubnisse, die bis zum 31.12.1998 erteilt worden sind, weiterhin in dem Umfang der bisherigen Berechtigung, vorbehaltlich der unbeschränkten LKW-Klasse( Befristung auf das 50. Lebensjahr, Verlängerungsregelung) bestehen.
Dies gilt auch für erteilte Fahrerlaubnisse der ehemaligen DDR.
Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Frankfurt (Oder) inne haben.

Gebühr: auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr   24,00 € -  42,60  €

Bearbeitung: 1 Monat

Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung 
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Führerschein, ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
  • zusätzlich bei gleichzeitiger Verlängerung LKW-Erlaubnis
  • Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-
  • Verordnung bei FS-Klassen C und D
Antragstellung:
Das persönliche Erscheinen ist erforderlich.

Rechtsgrundlagen: §§ 6, 23, 24, 25 und 76  der Fahrerlaubnis-Verordnung sowie Anlage 3 zur Fahrerlaubnis-Verordnung