Jeder, der gewerblich Lebensmittel bearbeitet, herstellt und an Dritte abgibt, benötigt vor seiner erstmaligen Tätigkeit mit Lebensmitteln, eine Belehrung und Bescheinigung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes durch das Gesundheitsamt. Das betrifft sowohl Arbeiten in klassischen Lebensmittelbereichen wie Küche, Fleischerei, Bäckerei als auch z.B. Hauswirtschaftskräfte in Pflegediensten oder Erzieherinnen in Kindereinrichtungen.
Nutzen Sie hierzu unser Angebot der ONLINEBELEHRUNG.

Wie funktioniert die Onlinebelehrung?
Das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt an der Oder hat die Technologiezentrum Glehn GmbH (TZG) mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:
- Sie buchen kostenpflichtig einen Termin für die Online-Belehrung auf der Webseite https://ff.gotzg.de.
- Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
- Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf kontaktiert. Bitte schalten Sie Ihr Endgerät 15 Minuten vor dem Termin ein und öffnen Sie im Internet die Seite https://gotzg.de.
- Sie zeigen Ihren Personalausweis und schauen in die Kamera, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung).
- Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
- Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
- Diese beginnt mit dem Belehrungsfilm. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
- Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.
- Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Es werden acht Fragen gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
- Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.
- Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de.
- Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
- Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.
Gibt es Versionen der Onlineschulung in anderen Sprachen?
Mitbürger und Mitbürgerinnen, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in zahlreichen anderen Sprachen wählen.
Minderjährige Teilnehmer
Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einwilligung vor dem Belehrungstermin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden. Die Vorlage hierzu (Elternerklärung) können Sie auf der Anmeldeseite zur Belehrung herunterladen.
Schulpraktika
Belehrungen für ein Schulpraktikum finden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und der jeweiligen Schule statt.
Wie funktioniert die Belehrung vor Ort?
Alternativ bieten wir Ihnen weiterhin die Belehrung vor Ort an. Dafür ist eine telefonische oder persönliche Terminvereinbarung nötig.
Bescheinigung und Nachweisheft werden unmittelbar nach der Belehrung ausgestellt.
Bringen Sie zur Belehrung bitte Ihr Personaldokument mit. Minderjährige benötigen die Einwilligung eines Sorgeberechtigten.
Kosten:
Der Gesundheitsausweis ist gebührenpflichtig gem. Pkt. 7.8.4 der GebOMSGIV
- nach Pkt. 7.8.4.1 der erstmaligen Bescheinigung und Belehrung mit 45 €
- nach Pkt. 7.8.4.2. der Wiederholungsausstellung der Bescheinigung einschließlich der Belehrung mit 30€
Gebührenfrei ist die Ausstellung der Bescheinigung einschließlich der Belehrung anlässlich eines Schülerpraktikums.